Bei der Gestaltung von Blindenleitwegen wird das Prinzip „Weniger ist mehr“ verfolgt. Dies bedeutet, dass ein Blindenleitweg ausschließlich an Stellen verlegt wird, wo es unbedingt erforderlich ist. Ziel ist es, ein übersichtliches Gesamtbild zu schaffen, das nicht verwirrend wirkt. An Orten, an denen der Blindenleitweg scheinbar nicht vorhanden ist, können beispielsweise Hauswände, Bordsteine oder andere Kanten als alternative Orientierungshilfen dienen. Blinde Menschen sind in der Lage, diese „Kanten“ mit ihrem Langstock zu ertasten, ähnlich wie sie es bei einem im Boden verlegten Blindenleitweg tun würden. Die relevante Norm DIN 32984 beschreibt dies als zulässiges „Sonstiges Leitelement“.
„In der gestalteten Umwelt vorhandenes Element, das durch blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig wahrgenommen werden kann und zur Wegeleitung und Orientierung sowie zur Begrenzung des Gehbereichs geeignet ist“
Das Blindenleitsystem in der Schlossstraße , einschließlich des erforderlichen Sicherheitsabstands, wurde im Vorfeld (vor Baubeginn) in Abstimmung mit den Vertretern der Inklusion im Wege einer Ortsbegehung festgelegt. Die daraus resultierende Planung für die Außengastronomie, die den Gastronomen ebenfalls bekannt ist, sieht vor, dass der Leitweg nicht durch die Außengastronomie verläuft, sondern stets daran vorbeigeführt wird.