Was ist ein Wahlvorstand?
Das Wahlbüro benötigt für die Wahlen im Jahr 2025 über 900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Stadtgebiet wird in 74 Urnenwahlbezirke und 57 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Ein Wahlvorstand besteht aus einem Team von bis zu acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Dieser gewährleistet am Wahltag den reibungslosen Ablauf in einem Wahllokal.
Sie können sich bereits jetzt für einen Einsatz bei der Kommunalwahl im Herbst oder der Bundestagswahl bewerben. Je früher Sie sich melden, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir Ihren Wunscheinsatzort berücksichtigen können. Gerne können Sie sich auch wieder als Team zur Verfügung stellen.
Was machen Wahlhelfer?
Urnenwahllokale im gesamten Stadtgebiet |
Briefwahllokale in der Integrierten Gesamtschule Paffrath (IGP) |
• Sie begleiten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einer der beiden Schichten die Wahlhandlung und ermitteln ab 18:00 Uhr gemeinsam das Ergebnis.
• Bis 18:00 Uhr prüfen Sie die Wahlberechtigung, geben die Stimmzettel aus, beaufsichtigen die Wahlkabinen und stellen somit den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe sicher.
• Ab 18:00 Uhr sortieren, prüfen und zählen Sie die Stimmzettel und ermitteln das Wahlergebnis. • Ihr Team besteht aus acht Mitgliedern. 1 Vorsteherin oder Vorsteher 1 Stellvertreterin oder Stellvertreter 6 Beisitzerinnen oder Beisitzer
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• Sie bereiten in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Auszählung vor und beginnen ab 18:00 Uhr mit der Ergebnisermittlung.
• Bis 18:00 Uhr zählen und öffnen Sie die eingegangenen Wahlbriefe, prüfen die Gültigkeit der darin befindlichen Wahlscheine und sammeln die ebenfalls darin enthaltenen Stimmzettelumschläge in einer separaten Urne.
• Ab 18:00 Uhr öffnen Sie die Stimmzettelumschläge, sortieren, prüfen und zählen die Stimmzettel und ermitteln das Wahlergebnis. • Ihr Team besteht aus sechs Mitgliedern. 1 Vorsteherin oder Vorsteher 1 Stellvertreterin oder Stellvertreter 4 Beisitzerinnen oder Beisitzer
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Für die Bundestagswahl 2025 beginnt die Arbeit im Briefwahlzentrum bereits um 15:00 Uhr.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann sich jeder bewerben, der wahlberechtigt für die jeweilige Wahl ist:
- bei Kommunalwahlen und der Europawahl: ab 16 Jahre
- bei der Landtagswahl und der Bundestagswahl: ab 18 Jahre
Gibt es eine Vergütung für die Arbeit als Wahlhelfer?
Für den Einsatz wird ein pauschales Erfrischungsgeld gezahlt. Alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen in einem der o.g. Bezirke erhalten zwischen 50 € und 70 € je nach Funktion. Für Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes können zudem in Absprache mit den Abeitgebern oder Dienstherren weitere Regelungen gelten.
Seit dem Jahr 2022 wird die Auszahlung ausschließlich unbar abgewickelt. Die Wahlhelfer erhalten Ihr Erfrischungsgeld nach der Wahl auf ihr Konto überwiesen. Hierzu muss dem Wahlbüro die Bankverbindung mitgeteilt weden.
Wie kann ich Wahlhelfer werden?
Wer Wahlhelfer werden möchten, kann sich direkt über dieses Formular anmelden. Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden berücksichtigt und meistens erfüllt.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schicken an:
wahlhelfer@stadt-gl.de
Der Leitfaden
Das Wahlbüro stellt allen Wahlhelfern einen Leitfaden zur verfügung und bietet Schulungen an, damit Sie für den Wahltag gut vorbereitet sind. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber den Vorstehern und den Stellvertretungen dringend empfohlen.
Urnenwahlvorstand |
Briewahlvorstand |
Leitfaden Urnenwahl download
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Leitfaden Briefwahl download
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Videos
Videoaufruf der Landeswahlleitung