Wahl des Integrationsrates am 14.09.2025
Der Integrationsrat wird für die Dauer der Wahlperiode des Rates der Stadt Bergisch Gladbach (= 5 Jahre) gewählt.
Was wird gewählt?
In allgemeinder, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates die Mitglieder nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt. Für die Mitglieder nach Listen und Einzelbewerber können Stellvertreter gewählt werden.
Der Rat bestellt für aus seiner Mitte weitere Mitglieder für den Integrationsrat.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsrat ist, wer am Wahltag
1. nicht Deutscher i.S.d. Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (auch sog. Doppelstaatler),
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Für die Wahl wird ein Wählerverzeichnis erstellt und die Wahlberechtigten werden über ihre Eintragung benachrichtigt. Das Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf Antrag beim Wahlbüro eintragen lassen. Den Nachweis über die Wahlberechtigung hat der Antragsteller zu führen.
Wer ist wählbar?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie alle Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus muss die Person
1. sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und
2. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.