Direktwahl in Bergisch Gladbach
Bei der Direktwahl handelt es sich um eine Briefwahl vor Ort.
Eine Direktwahl ist ab dem 10.02.2025 auf dem Zandersgelände möglich.
Adresse:
An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach
Öffnungszeiten:
Montag, 10.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, 11.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch, 12.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 13.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 14.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Samstag, 15.02.2025: 10.00 - 15.00 Uhr
Montag, 17.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, 18.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 10.00 - 15.00 Uhr
In Bensberg und Refrath werden keine Direktwahlbüros angeboten.
Eine Direktwahl endet am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr.
Bitte bringen Sie zur Direktwahl Ihren Personalausweis und die unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit
Auskunftssperren
Wenn Sie im Bürgerbüro eine Auskunftssperre haben einrichten lassen, ist eine Beantragung/ Abholung der Wahlunterlagen in einem Direktwahlbüro nicht möglich. Der Versand erfolgt ausschließlich per Post. Bitte wenden Sie sich hierzu mit einem Hinweis direkt an wahlbuero@stadt-gl.de.
Was ist ein Direktwahl?
Bei der Direktwahl können Sie bereits vor dem Wahltag Ihre Stimme abgeben. Formell gesehen handelt es sich um einen Briefwahlakt. Der Vorteil liegt jedoch darin, dass Sie Ihre Wahlunterlagen nicht nach Hause geschickt bekommen, sondern direkt vor Ort, nach oder während eines Einkaufs in der Stadt, nach einem Kirchenbesuch oder während dem Marktgang wählen können. Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen beim Eintüten der Wahlunterlagen, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Stimme auch zählt.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen diese Möglichkeit, weil sie am Wahltag im Urlaub sind oder schon etwas anderes vorhaben oder sonst verhindert sind.
Was für Unterlagen benötige ich, um vorab wählen zu können?
Bitte bringen Sie zur Direktwahl Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Es wäre gut, wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits unterschrieben haben, denn ganz ohne Antrag geht es auch bei der Direktwahl nicht. Sollten Sie den Antrag nicht zur Hand haben, halten wir für Sie blanco-Anträge bereit, die Sie vor Ort ausfüllen können.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen möchte, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine solche Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.