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Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach 2035

Der Flächennutzungsplan 2035 ist rechtswirksam

Der Flächennutzungsplan 2035 der Stadt Bergisch Gladbach ist mit der amtlichen Bekanntmachung über die Genehmigung vom 01.10.2019 rechtswirksam und löst somit seinen Vorgänger aus dem Jahr 1978 ab.

Den Flächennutzungsplan 2035 mit allen Bestandteilen (Zeichnerische Darstellung, Begründung, Umweltbericht, Anlagenband, zusammenfassende Erklärung) können Sie rechts im Downloadkasten herunterladen.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan 2035 ist ein Handlungsrahmen für die Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035. Er konkretisiert die Planungen des Landes (Landesentwicklungsplan) und der Region (Regionalplan). Von den Regelungen im Flächennutzungsplan ist jeder betroffen, auch wenn er noch keine verbindlichen Regelungen für jedermann und für einzelne Grundstücke trifft. Da die Stadtverwaltung bei ihren Entscheidungen zu Bauanträgen im Außenbereich oder bei der Aufstellung von Bebauungsplänen an den Flächennutzungsplan gebunden ist, sind die Bürgerinnen und Bürger indirekt betroffen.

Der Flächennutzungsplan ist nicht parzellenscharf, das bedeutet, dass grundsätzlich ein planerischer Spielraum von rund einer Grundstückstiefe besteht. Er ist ein „vorbereitender Bauleitplan“, das heißt, der Flächennutzungsplan regelt lediglich, wo beispielsweise ein neues Wohngebiet entstehen soll, legt aber noch nicht fest, ob dort Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen.

Die für jedermann verbindlichen Regelungen sind den Bebauungsplänen vorbehalten. Deshalb werden die Bebauungspläne „verbindliche Bauleitpläne“ genannt. Verbindlich ist der Flächennutzungsplan hingegen für alle Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche öffentlichen Stellen einer einheitlichen Strategie folgen. Im Flächennutzungsplan wird nicht entschieden, ob und wann eine Fläche tatsächlich bebaut wird.

Der Flächennutzungsplan ist ein gesetzlich geregeltes Instrument. Seine Funktion, seine Inhalte und auch das Verfahren seiner Erarbeitung sind im Baugesetzbuch, insbesondere in den Paragrafen 1 bis 7, geregelt.

Bestandteile des Flächennutzungsplans 2035

Was gehört zum Flächennutzungsplan 2035? Zunächst der Plan selbst, der stets das gesamte Stadtgebiet umfasst. Die unterschiedlichen Nutzungen sind dabei durch Farben gekennzeichnet, zum Beispiel Wohnbauflächen in (blassem) rot, gewerbliche Bauflächen in grau, landwirtschaftliche Flächen in hellgrün, Wald in dunkelgrün. Flächen für Versorgungsanlagen (zum Beispiel Kläranlage) sind in hellgelb, Verkehrsflächen in dunklem gelb (Straßen) oder kräftigem violett (Bahnflächen) dargestellt. Auch Sondergebiete (zum Beispiel für großflächigen Einzelhandel oder Krankenhäuser) werden in orange und Gemeinbedarfsflächen (unter anderem für Schulen oder Sportanlagen) in hellem violett dargestellt.

Zudem werden zum Beispiel Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete gekennzeichnet. Dies alles ist sinnvoll, um einen umfassenden Eindruck aller für ein bestimmtes Gebiet relevanten Nutzungsregelungen, Ziele und Beschränkungen zu gewinnen.

Zum Flächennutzungsplan gehört auch eine Begründung. Sie erläutert die Inhalte des Plans und stellt die Zusammenhänge zu anderen Planungen dar. Die Begründung enthält zudem Fachbeiträge, zum Beispiel aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsförderung. Ein wichtiger Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht. Er beschreibt den Zustand der Umwelt aus verschiedenen Blickwinkeln, darunter dem Klimawandel, und bewertet die Auswirkungen der neuen Bauflächen auf die Umwelt.

Zusätzlich zur Begründung sind in sogenannten Steckbriefen die Flächen enthalten, die für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind. Betrachtet wurden dabei städtebauliche und umweltrelevante Kriterien. Anhand dieser Kriterien wird nachvollzogen, warum diese Flächen für eine bauliche Nutzung dargestellt werden. Alle Bestandteile des Flächennutzungsplans 2035 können Sie rechts im Downloadkasten herunterladen.

Der Flächennutzungsplan 2035 im Online-Viewer

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Hinweis: Der hier dargestellte Flächennutzungsplan 2035 wird bis zum amtlichen Bezugsmaßstab von 1:15.000 dargestellt. Mit der Schaltfläche in der Ecke oben links haben Sie die Möglichkeit, die zugehörige Legende einzublenden. Rechtswirksam ist ausschließlich die zeichnerische Darstellung, welche Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.

Den Flächennutzungsplan können Sie außerdem hier im städtischen Geoportal aufrufen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum FNP (FAQ)

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie in einer Liste zusammengefasst.
Klicken Sie bitte hier zu den wichtigsten Fragen und Antworten zum Flächennutzungsplan.

Letzte Aktualisierung: 20.06.2022