Die wichtigsten Fragen und Antworten zum FNP (FAQ)
Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er ist förmliches Planungsinstrument und steuert die städtebauliche Entwicklung innerhalb einer Stadt. Gemeinsam mit dem Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, bildet er die zweistufige Bauleitplanung. Nach § 5 Absatz 1 des Baugesetzbuchs zeigt der Flächennutzungsplan auf, wie der Boden einer Stadt generell genutzt werden soll. Immer im Blick: die städtebauliche Entwicklung und die zukünftigen Bedürfnisse in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Freiraum. Anders als der Bebauungsplan hat der Flächennutzungsplan keinen grundsätzlichen rechtsverbindlichen Charakter. Er ist „nur“ behördenverbindlich, bindet also die Stadt selbst und andere öffentliche Planungsträger.
Das Baugesetzbuch besagt: Die städtebauliche Planung ist eine verpflichtende Selbstverwaltungsaufgabe. Daher muss auch die Stadt Bergisch Gladbach Bauleitplanungen erstellen, „sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (BauGB, § 1 Absatz 3). Dass eine Aktualisierung in der Stadt notwendig ist, dafür sprechen mehrere Gründe:
- Der bisherige Flächennutzungsplan war veraltet: Bereits im Jahr 1978, also vor rund 40 Jahren, wurde er wirksam.
- Hinzu kommt, das er seitdem mehr als 180-mal geändert wurde. Das Resultat: Er bot keinerlei Spielräume mehr, um auf heutige Anforderungen sinnvoll reagieren zu können und Möglichkeiten für die künftige Stadtentwicklung aufzuzeigen.
- Nur wenn aktualisierte Flächendarstellungen existieren, können sie in einen klaren lokalen und kommunalen Rahmen eingebettet werden, um die zukünftigen Planungen in den regionalen Kontext zu setzen.
Der Ablauf im Überblick:
- 2013: Beschluss im Stadtrat zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035
- 05/2015: Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses in der Zeitung
- 05/2015 bis 08/2016: Erarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans 2035
- 09.09. bis 11.10.2016: Frühzeitige Bürgerbeteiligung mit Informationsveranstaltung, Informationsbroschüre, Infoständen, Bürgergesprächen, Sprechstunden und der Möglichkeit der schriftlichen, elektronischen und persönlichen Stellungnahme zum Vorentwurf
- bis Dezember 2017: Erarbeitung des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2035
- 12/2017: Amtliche Bekanntmachung in der Zeitung
- 08.01. bis 09.02.2018: Offenlage des Entwurfs im Rahmen der formellen, gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung. Während der Offenlage konnten Stellungnahmen per Post, E-Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden.
- ab 01/2018: Aufnahme und Abwägung der Stellungnahmen, Erstellen der Beschlussvorlage
- 9. Juli 2019: Feststellungsbeschluss im Stadtrat
- 9. August 2019: Genehmigung des Flächennutzungsplans 2035 durch die Bezirksregierung Köln
- 1. Oktober 2019: Amtliche Bekanntmachung und Inkrafttreten des Flächennutzungsplans 2035
Nach der amtlichen Bekanntmachung kann die Stadt mit der Bebauungsplanung für einzelne Flächen beginnen. Jedermann kann an der Bebauungsplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirken.
Der Flächennutzungsplan regelt flächendeckend die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Er enthält Zielvorstellungen für die städtische Entwicklung, wie zum Beispiel den künftigen Bedarf an Wohnbau- und Gewerbeflächen für einen Zeitraum von etwa 15 bis 20 Jahren.
Der Flächennutzungsplan trifft keine verbindlichen Entscheidungen und hat als „vorbereitender Bauleitplan“ keinen rechtsverbindlichen Charakter. Somit können aus ihm weder Baugenehmigungen noch ähnliche rechtliche Ansprüche abgeleitet werden. Das bedeutet: Die Flächennutzungsplanung stellt Potentialflächen dar, legt aber nicht fest, ob diese Flächen überhaupt bebaut werden oder wie eine mögliche Bebauung konkret aussieht. Das wird erst im Bebauungsplan geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden sich im Baugesetzbuch.
Dennoch ist der Flächennutzungsplan behördenverbindlich. Die Stadt Bergisch Gladbach und andere Behörden müssen sich also an diesen Plan halten.
Alle Fachplanungen und bestehenden Konzepte der Stadt wurden in die Erarbeitung des Flächennutzungsplans 2035 einbezogen. Dazu gehören zum Beispiel:
- das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept,
- die Baulückenbörse,
- das Integriertes Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030,
- das Freiraumkonzept,
- das Mobilitätskonzept,
- das Wohnbaulandkonzept,
- und das Gewerbeflächenkonzept.
Insbesondere das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde als wesentliche Grundlage für die Flächennutzungsplanung 2035 herangezogen. So sind eine Vielzahl der im neuen Flächennutzungsplan 2035 dargestellten Wohn- und gewerblichen Bauflächen aus dem Stadtentwicklungskonzept abgeleitet worden. Mit dem Konzept hat sich die Stadt Leitlinien der Entwicklung gegeben. Dennoch weichen einzelne Teilbereiche in der Darstellung ab, da sich einige planerische Rahmenbedingungen im Integrierten Stadtentwicklungskonzept und Flächennutzungsplan 2035 unterscheiden – wie etwa neue Prognosen des Bevölkerungszuwachses in der Wachstumsregion Köln-Bonn.
Die Flächennutzungsplanung ist eine vorbereitende Bauleitplanung und weist lediglich Potentialflächen aus. Das bedeutet: Nicht alle Gebiete, die im Flächennutzungsplan als Siedlungsflächen ausgewiesen werden, müssen tatsächlich bebaut werden. Das hängt insbesondere von der Nachfrage an Wohn- und Arbeitsraum ab. Wie eine mögliche Bebauung konkret erfolgen kann, wird erst im Bebauungsplan festgelegt. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage dazu getroffen werden.
Die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sind bereits abgelaufen. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf und im Rahmen der sogenannten Offenlage zum Entwurf zu äußern, was auch zahlreich genutzt wurde. Hierfür nochmals vielen Dank!
Wohnen und Gewerbe
Seit Jahrzehnten ist Bergisch Gladbach ein attraktiver, stetig wachsender Wohnstandort. Aufgrund der hohen Nachfrage, die das Angebot deutlich übersteigt, ist der Wohnungsmarkt jedoch angespannt: Die Preise sind hoch und steigen weiter. Durch die Darstellung von neuen Wohnflächen im Flächennutzungsplan 2035 soll zum einen das Verhältnis von Flächenangebot und nachfrage so verändert werden, dass die Preise auf dem Wohnungsmarkt weniger stark steigen. Zum anderen soll auf den neuen Flächen auch preisgünstiger Wohnungsbau realisiert werden, um bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
Der Bedarf an Flächen wird im Flächennutzungsplan immer auf Basis von Prognosen ermittelt. Das schreibt das Baugesetzbuch vor: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ (BauGB, § 5 Absatz 1)
Um die „voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde“ zu prognostizieren, werden gängige Modelle eingesetzt. Grundlage hierfür sind prognostizierte Einwohnerzahlen, die Gewerbeentwicklung und die vorhandenen Flächenreserven wie zum Beispiel Baulücken oder Brachflächen. Der Bedarf an benötigten gewerblichen Bauflächen wurde für den Zeitraum bis 2035 nach dem GIFPRO-Modell (Gewerbe- und Industrieflächenprognose) ermittelt und berechnet sich aus Beschäftigungszahl und Flächenkennziffer. Die Bedarfsberechnung für Wohnbauflächen richtet sich nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW.
Nicht alle Gebiete, die im Flächennutzungsplan als Siedlungsflächen dargestellt sind, müssen auch bebaut werden. Die spätere Bebauung orientiert sich an der tatsächlichen Nachfrage nach Wohn- und Arbeitsraum. Nur wenn zu diesem Zeitpunkt eine Nachfrage besteht, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass die „städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen [soll]“ (BauGB, § 1 Absatz 5). Das bedeutet: Bevor die Stadt neue Bauflächen ausweist, sollen zunächst bestehende Baulücken, Brachflächen und andere Möglichkeiten zur Nachverdichtung genutzt werden – soweit dies möglich ist. Nach aktuellem Stand (Stand Dezember 2017) stehen Bergisch Gladbach für die Innenentwicklung rund 41 Hektar Reservefläche zur Verfügung. Diese bestehenden Innenflächen reichen jedoch nicht aus, um die Bedarfe an Bauflächen zu decken. Freiflächen in bestehenden Siedlungsgebieten tragen außerdem auch zur Wohnqualität in diesen Gebieten bei. Die Möglichkeit der Nachverdichtung hat daher ihre Grenzen.
Neue Wohnbebauungen sollen sich an der Umgebung orientieren. Details wie etwa die Art der Bebauung oder Anzahl der Wohneinheiten werden im Rahmen des Bebauungsplans geklärt, also nicht auf Ebene des Flächennutzungsplans. Im Bebauungsplan wird auch festgelegt, wo Grün- und Freiflächen entstehen.
Der Flächennutzungsplan betrachtet einen Zeitraum bis in das Jahr 2035. Die Planung erfolgt schrittweise und nach Bedarf. Die dargestellten Flächen für die Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2035 sollen zeitlich in drei Entwicklungsstufen priorisiert werden. Dabei wird auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung nach Ortsteilen geachtet. Mit welchen Flächen letztendlich begonnen wird, muss der zuständige Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses jeweils im Einzelfall entscheiden. Eine Priorisierung ist zum Feststellungsbeschluss (Beschluss des Flächennutzungsplans) beigefügt.
Bergisch Gladbach bietet seiner Bevölkerung attraktive Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Damit das so bleibt, sollen neue Gewerbeflächen vor allem bestehenden Betrieben die Möglichkeit bieten, sich zu entwickeln. So wird vermieden, dass Betriebe abwandern. Die Stadt profitiert dadurch nicht nur von Gewerbesteuereinnahmen, sondern ortsnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze ersparen den Bewohnerinnen und Bewohnern lange Pendelwege.
Die Förderung der lokalen Wirtschaft gehört zu den Kernaufgaben, die das Baugesetzbuch der Flächennutzungsplanung stellt. Dabei gilt es, wirtschaftliche Aspekte ebenso wie demographische, soziale oder ökologische Themen zu berücksichtigen. Es wird darauf geachtet, dass gewerbliche Entwicklungen für die Stadt insgesamt und für den konkreten Standort verträglich sind. Denn letztlich machen eine vielfältige Mischung und die Austauschbeziehungen zwischen Wohnraum und Gewerbeflächen eine Stadt und die Region attraktiv. Die Ansiedlung von „klassischen“ Industriebetrieben (große Fabriken) oder produzierenden Betrieben mit hohen Lärm- oder Schadstoffemissionen entspricht nicht der Gewerbe- und Wirtschaftsförderungspolitik der Stadt.
Der Flächennutzungsplan berücksichtigt keine Teilnutzung des Zanders-Gelände. Auf dem Gelände befindet sich ein produzierender Betrieb. Auch die jetzt an die Stadt verkauften Flächen stehen zur Deckung des Gewerbeflächenbedarfs nicht zur Verfügung, da sie zum einen bereits gewerblich genutzt werden (Büro-Bereich) oder Bindungen an das Zanders-Werk bestehen (Kläranlage, Parkplätze). Sollten künftig Flächen zur Verfügung stehen, könnten diese zur Deckung des Gewerbeflächenbedarfs genutzt werden. Wann dies der Fall sein wird, lässt sich heute nicht abschätzen, da auf dem Gelände noch viele Probleme gelöst werden müssen (u.a. Altlasten, Immissionsschutz, bestehender Bebauungsplan). Ein Umstrukturierungsprozess kann viele Jahre in Anspruch nehmen. Den seitens der Öffentlichkeit erhofften kurz- bis mittelfristigen Effekt auf die gewerblichen Flächenneuausweisungen kann das Zanders-Gelände daher in keinem Fall erfüllen.
Grundsätzlich wird im Flächennutzungsplan nur gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Differenzierung zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet würde erst im Bebauungsplan erfolgen. Die Ansiedlung von „klassischen“ Industriebetrieben (große Fabriken) oder produzierenden Betrieben ist bei der dichten Besiedelung des Stadtgebietes kaum möglich und entspricht nicht der Gewerbe- und Wirtschaftsförderungspolitik der Stadt. Gewerbegebiete hingegen können teilweise in eingeschränkter Form auch in der Nachbarschaft zu Wohnquartieren entstehen.
Nach § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuchs müssen im Rahmen der Flächennutzungsplanung ökologische ebenso wie demographische, soziale oder ökonomische Aspekte in Einklang gebracht werden. Bei dieser Abwägung können Eingriffe in Natur und Landschaft zwar nicht gänzlich vermieden werden, sie sind jedoch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Dabei gelten wichtige gesetzliche Grundlagen und lokale Gegebenheiten, die im Abwägungsprozess des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen sind. Dazu gehört unter anderem, dass Bauflächen, die landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt wurden, nur in Angrenzung an eine bestehende Bebauung ausgewiesen werden können. Auch mit dem neuen Flächennutzungsplan 2035 bleiben 98 Prozent des bestehenden Freiraums und der Landschaft in Bergisch Gladbach unberührt.
Verkehr und Mobilität
Prinzipiell kommen Verkehrsbelange erst im Bebauungsplan zum Tragen. Dennoch ebnet der Flächennutzungsplan den Weg zu möglichen Verkehrslösungen. So sind im Flächennutzungsplan beispielsweise Flächen für Park+Ride-Anlagen an den Siedlungsrändern und an mehreren Bahnhaltestellen dargestellt. Auch sind mehrere neue Straßenverbindungen dargestellt, die dem Verkehrsfluss zugutekommen sollen.
Im Detail können Verkehrslösungen aber erst im Bebauungsplanverfahren gefunden werden, wenn näheres über die beabsichtigte Bebauung bekannt ist. Dabei gilt eine Wenn-Dann-Regel: Wenn die verkehrliche Erschließung ausreichend leistungsfähig ist, dann soll die Nutzung eines neuen Baugebiets aufgenommen werden. Darüber hinaus ist die Nähe und Erreichbarkeit von Bus- oder Bahnhaltestellen ein wichtiges Merkmal, um neue Siedlungsflächen auszuwählen.
Ja, auch beim Thema Verkehrsführung, das grundsätzlich Teil der Bebauungsplanung ist, werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Faktisch entzieht sich die Trasse einer weitergehenden Diskussion auf Ebene des Flächennutzungsplanes, da sie als Landesstraße Gegenstand der Planung des Landes NRW ist. Die Stadtverwaltung möchte jedoch dem Stadtrat vorschlagen, in Zusammenarbeit mit Straßen.NRW eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Bahndammtrasse inklusive einer Weiterführung als Straße in Richtung Brüderstraße bewerten soll.
Der Flächennutzungsplan trägt nicht direkt zum Ausbau von ÖPNV und Radwegen bei. Allerdings wurden durch die Diskussion um neue Flächen viele Themen angestoßen, die zum Teil bereits heute umgesetzt werden. Konkret bedeutet das: Seit Dezember 2017 gibt es mehr Busverbindungen. Die Hauptverkehrszeiten wurden kreisweit vereinheitlicht und unter der Woche auf den Zeitraum von 6 bis 21 Uhr ausgedehnt. Zudem werden die Takte verdichtet, Taktlücken geschlossen und Umsteigemöglichkeiten optimiert.
Hinzu kommt, dass die Stadtbahnlinie 1 fortgeführt werden soll – das haben Kreistag und Regionalrat grundsätzlich beschlossen. Nächster Schritt ist eine Machbarkeitsstudie, um in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes aufgenommen zu werden. Denn nur wenn die Verlängerung der Linie in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen wird, hat sie eine Chance auf Realisierung.
Unabhängig von der Fortführung der Stadtbahnlinie ist die Verlängerung der Bahnsteige der Stadtbahnline 1 zum Betrieb von Langzügen geplant, um die Kapazität zu erhöhen. Auch das Kölner S-Bahn-Netz soll in den nächsten Jahren gestärkt werden: Die erste Maßnahme ist der zweigleisige Ausbau der S11 zwischen Dellbrück und Bergisch Gladbach – danach wird die S11 im 10-Minuten-Takt fahren. Park+Ride-Plätze und Mobilpunkte sollen die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel stärken. Außerdem soll im Einklang mit dem Mobilitätskonzept das Netz regionaler und lokaler Radwege ausgebaut werden.
Um die Verkehrssituation in der Region zu verbessern, wurde der sechsspurige Ausbau der A4 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen – als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf. Der Ausbau der A4 fällt nicht unter die Planungshoheit der Stadt Bergisch Gladbach.
Viele Menschen in Bergisch Gladbach befürchten, dass mit der Entwicklung neuer Bauflächen und Verkehrsvorhaben Lärm und gesundheitsschädigende Emissionen wie Feinstaub und Stickoxide zunehmen. Ziel der Stadt ist es grundsätzlich, den Anstieg von solchen Belastungen zu vermeiden. So werden mit der späteren Bebauungsplanung belastbare Prognosen erstellt, um Konflikten im Detail zu begegnen und sie zu lösen – insbesondere zwischen Wohnnutzungen und Gewerbe, Verkehrsanlagen oder Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Trotz aller Bemühungen wird sich jedoch eine lokale Mehrbelastung durch verkehrliche Emissionen gegebenenfalls nicht vermeiden lassen. Da der Flächennutzungsplan 2035 allerdings langfristig bis ins Jahr 2035 ausgelegt ist, werden die Flächen nicht unmittelbar in den nächsten Jahren realisiert. Dadurch wird die Belastung nicht sprunghaft ansteigen. Möglich wäre, dass durch zunehmende Elektromobilität (auch bei höherem Verkehrsaufkommen) und die Umsetzung des Mobilitätskonzepts eine Verschlechterung der Lärmsituation und das Ansteigen der Luftschadstoffe vermindert wird oder geringer ausfällt.
Verkehrsbelastungen und die damit verbundenen Auswirkungen, die durch das Wachstum von Siedlungen und Gewerbe in Nachbarkommunen vorkommen, kann die Stadt Bergisch Gladbach kaum beeinflussen.
Umwelt und Freiraum
Bergisch Gladbach ist und bleibt eine Stadt im Grünen. Selbst wenn alle im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen bebaut würden, bleibt Bergisch Gladbach mit zwei Drittel Freiflächen eine der grünsten Großstädte in Nordrhein-Westfalen. Mehr als ein Drittel (38,8 Prozent) des Stadtgebiets sind Waldfläche, im NRW-Vergleich liegt der Durchschnitt bei 27 Prozent. Auch mit dem neuen Flächennutzungsplan 2035 werden 98 Prozent des bestehenden Freiraums nicht angetastet.
§ 1 Absatz 5 des Baugesetzbuchs besagt: Neben demographischen, sozialen oder ökonomischen Aspekten müssen bei der Flächennutzungsplanung vor allem auch ökologische Aspekte in Einklang gebracht werden. Das bedeutet: Gibt es Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht gänzlich vermieden werden können, müssen diese während des Bebauungsplanverfahrens durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Hierfür gibt es wichtige gesetzliche Grundlagen und lokale Gegebenheiten, die im Abwägungsprozess des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen sind. Dazu gehört unter anderem, dass
- gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete für eine Bebauung tabu sind.
- Bauflächen, die bisher landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt wurden, nur im direkten Anschluss an eine bestehende Bebauung dargestellt werden können.
- Flächen im Landschaftsschutzgebiet in begründeten Fällen bebaut werden können – wie etwa bei einem fehlenden Innenentwicklungspotenzial in wachsenden Städten.
Auch in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Flächennutzungsplan 2035 formulierten Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Hinweise auf seltene Tier- und Pflanzenarten und besondere Biotope. Alle Hinweise, die eingegangen sind, wurden bei der Bewertung von potenziellen Flächen berücksichtigt und mit Blick auf die gesamtstädtische Entwicklung abgewogen.
Ja, die Naherholungsmöglichkeiten in der Stadt bleiben grundsätzlich erhalten, wenn auch nicht immer direkt vor der Haustür. Die vielen markanten Grün- und Freiflächen stellen einen kostbaren Naherholungsraum für die gesamte Region dar und sind daher als ökologisch wertvolle Verbindungsachsen und Rückzugsorte für Tiere und Pflanzen besonders schützenswert. Auch die Fernsichten und Blickachsen in Richtung Köln sind bedeutsam für die Attraktivität des Landschaftsraums. Im Rahmen der Bebauungsplanung wird der Zugang zu den Naherholungsmöglichkeiten eine bedeutende Rolle der Siedlungsgestaltung einnehmen.
Nahezu der gesamte Bereich des Stadtgebiets, der bisher nicht besiedelt ist, ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Flächenbedarfe können nicht vollständig im Siedlungsbestand abgebildet werden und machen insofern einen Eingriff in Landschaftsschutzgebiete erforderlich. Der Landschaftsschutz ist als Belang in der Abwägung besonders zu berücksichtigen, stellt aber kein grundsätzliches Bauverbot dar. Generell sind Eingriffe in die Natur auf Ebene des Bebauungsplans zu kompensieren. Durch den neuen Flächennutzungsplan 2035 bleiben 98 Prozent des bestehenden Freiraums und der Landschaft in Bergisch Gladbach unberührt.
38,8 Prozent des Stadtgebiets in Bergisch Gladbach sind Waldfläche. Damit weist die Stadt einen Wert auf, der deutlich über dem landesweiten Durchschnitt von 27 Prozent liegt. Das soll so bleiben.
Um möglichst viel Waldfläche für die Menschen aus Bergisch Gladbach als Schutzgut und Erholungsort zu erhalten, hat die Politik die potenziellen Gebiete entlang der A4 deutlich reduziert. Generell legt der Landesentwicklungsplan NRW dabei fest: Der Wald darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dafür ein Bedarf nachgewiesen und wenn das Vorhaben nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist. Dabei muss die Waldumwandlung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans 2035 berühren nur wenige Frischluftschneisen. In allen Fällen bleiben großzügige Freiräume bestehen. So wird die grundsätzliche Funktion der Frischluftschneisen weiterhin gewährleistet. Im Bebauungsplan können neben den Flächen, die für die Bebauung vorgesehen sind, auch Grün- und Freiflächen und deren Bepflanzung und Funktion als Frischluftschneise gesichert werden.
Beim Klimaschutz wird zwischen den Auswirkungen auf das Kleinklima und die Region unterschieden:
- Kleinklima: Eine Bebauung von Freiflächen kann das Kleinklima einer Nachbarschaft negativ beeinflussen. Insbesondere die Herausbildung von Wärmeinseln, die durch eine mangelnde Durchlüftung eines Quartiers entstehen können, soll hierbei vermieden werden. Die Simulation einer veränderten Luftzirkulation sowie die Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer guten Durchlüftung können jedoch erst auf der Ebene der Bebauungsplanung erfolgen, da vorher keine konkrete Gebäudeplanung vorliegt.
- Aufgrund seines Maßstabes kann der Flächennutzungsplan 2035 kleinteilige Grünflächen wie Parkanlagen oder Bachauen nicht darstellen. Das ist Aufgabe der Bebauungsplanung, die Grün- und Freiflächen in Baugebieten plant und genau festlegt.
- Frischluftschneisen: Der Flächennutzungsplan 2035 berührt nur wenige Frischluftschneisen. In allen diesen Fällen bleiben großzügige Freiräume, so dass auch zukünftig genügend Raum für den Luftaustausch vorhanden ist. Die Planung gewährleistet außerdem die grundsätzliche Funktion der Frischluftschneisen. Im Bebauungsplan können neben den Flächen, die für die Bebauung vorgesehen sind, auch Grün- und Freiflächen und deren Bepflanzung und Funktion als Frischluftschneise gesichert werden.
- Freiraumkonzept: Zur Vorbereitung des Flächennutzungsplans 2035 wurde von der Stadt 2011 ein Freiraumkonzept erarbeitet und vom Rat beschlossen. Dieses geht als einer von vielen Belangen in die Abwägung bei der Flächennutzungsplanung mit ein, hat dort jedoch nicht mehr Gewicht als andere Zielsetzungen. Ein grundsätzlicher Verzicht auf jegliche Neudarstellungen wird dem gesetzlichen Abwägungsgebot nicht gerecht.
- Regionale Grünzüge sind Planinhalte des Regionalplans. Die Funktionsfähigkeit der regionalen Grünzüge wird durch die Regionalplanung sichergestellt.
- Energieeffizientes Bauen: Aufgrund neuer Energieeinsparvorgaben wirken sich Neubauten im Vergleich zu bestehenden Wohngebäuden in Bergisch Gladbach geringer auf das Klima aus.
Letzte Aktualisierung: 01.10.2019