Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept (EHNVK)
Das 2015 erstmals beschlossene und 2024 fortgeschriebene Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept (EHNVK) der Stadt Bergisch Gladbach soll sicherstellen, dass Bergisch Gladbach auch in Zukunft ein attraktiver Einkaufsstandort für die Bürgerinnen und Bürger und ein interessanter Standort für die Einzelhandelsbetreibenden bleibt.
Dafür wurde die Struktur des Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet untersucht und Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung des Einzelhandels herausgestellt. Nähere Informationen zu den Inhalten erhalten Sie in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts, welches im Downloadbereich zu finden ist.
Als ein vom Rat beschlossenes städtebauliches Konzept nach § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch stellt das Konzept eine Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen) dar.
Übergeordnete Entwicklungsziele
Zwei übergeordnete Entwicklungsziele sind für die Entwicklung des Einzelhandels in Bergisch Gladbach relevant:
- Zentrenentwicklung
Sicherung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in Form sowohl der drei großen Zentren (Stadtmitte, Bensberg und Refrath) als auch der kleineren Stadtteilzentren (Schildgen, Paffrath, Hand, Heidkamp und Herkenrath) unter Berücksichtigung der individuellen Profile dieser Zentren.
- Nahversorgung
Sicherung und Weiterentwicklung von Nahversorgungsangeboten (primär) in den Zentren und (nachgeordnet) flächendeckend in den Siedlungsbereichen, ohne hierbei allerdings die Entwicklung der Zentren zu beeinträchtigen.
Bergisch Gladbacher Sortimentsliste
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts ist die so genannte „Bergisch Gladbacher Sortimentsliste“. In der Sortimentsliste ist festgelegt, welche Sortimente zentrenrelevant (zum Beispiel Kleidung, Spielwaren), zentren- und nahversorgungsrelevant (zum Beispiel Lebensmittel, Drogeriewaren) beziehungsweise nicht zentrenrelevant (zum Beispiel Möbel, Baumarkt-Sortiment) sind.
Diese Liste bildet eine wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, wenn es um die Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben geht.
Fortschreibung des EHNVK 2024
Die Stadtverwaltung hat die Arbeiten zur Fortschreibung des bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts abgeschlossen. Neben den seit Jahren zu beobachtenden strukturellen Veränderungen im Einzelhandel haben sich zum Teil auch die rechtlichen bzw. planerischen Rahmenbedingungen geändert. Durch das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans NRW im Februar 2017 sowie verschiedene Urteile der Rechtsprechung, ist eine Anpassung des Konzepts – unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Strukturwandels, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der städtebaulichen und stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen – sinnvoll gewesen.
Die nun vorliegende Fortschreibung des EHNVK wurde in Zusammenarbeit mit der CIMA Beratung + Management GmbH als Gutachterbüro und Erbringer von Teilleistungen erarbeitet. Dazu wurden zum einen die Datengrundlagen aktualisiert (unter anderem Erhebung des Bestandes, Kaufkraft, absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen) und das Konzept an die aktuelle Rechtsprechung angepasst (unter anderem Landesentwicklungsplan NRW).
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024