Baulückenbörse
Baulücken und unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang sind wichtige Bauflächenreserve im Innenbereich. Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat am 03.07.2012 ein Baulückenprogramm beschlossen, mit dem Ziel, die privaten Baulücken in Bergisch Gladbach verstärkt der Wohnbaunutzung zuzuführen. Im Planungsausschuss wurde daraufhin am 16.07.2013 die Veröffentlichung der Baulückenbörse beschlossen. Die Baulückenbörse ist ein Service der Stadt Bergisch Gladbach, der Bauinteressierten bebaubare Wohnbaugrundstücke im Stadtgebiet anzeigt und so eine Hilfe bei der Grundstückssuche darstellt. Hier gelangen Sie zu den Grundstücken der Baulückenbörse im Geoportal.
Im Rahmen der Baulückenbörse werden keine Kontaktdaten der Grundstückseigentümer veröffentlicht. Die Kontaktaufnahme zwischen Bauinteressenten und Grundstückseigentümer erfolgt über die Stadtverwaltung, indem sie Ihre Einzelanfrage zu einem Grundstück gerne an den Grundstückseigentümer weiterleitet. Wie bei einer Chiffre-Anzeige ermöglicht diese Vorgehensweise die Kontaktaufnahme, ohne dass der Eigentümer seine Identität im Internet preisgibt.
Was ist eine Baulückenbörse?
Die Baulückenbörse ist eine Übersicht über in der Stadt vorhandene Wohnbauflächen, die bisher nicht oder nur gering bebaut sind. In der Baulückenbörse aufgenommen wurden zum einen Grundstücke, die laut einem rechtskräftigen Bebauungsplan (§ 30 Baugesetzbuch) als Wohnbaufläche ausgewiesen, aber bisher nicht bebaut sind. Zum anderen enthält die Baulückenbörse Grundstücke, die im Innenbereich liegen und nach § 34 Baugesetzbuch voraussichtlich bebaut werden könnten. Voraussetzung für eine Bebauung ist sowohl bei den Flächen nach § 30 Baugesetzbuch, als auch bei denen nach § 34 Baugesetzbuch, dass die Erschließung gesichert ist.
Die Baulückenbörse erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Sie umfasst überwiegend Grundstücke im Privatbesitz, weshalb nicht alle dargestellten Flächen kurzfristig einer Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist ein Anliegen der Stadt, diese Flächen in Zusammenarbeit mit den Eigentümern nach Möglichkeit einer Bebauung zuzuführen.
Hinweis
Durch die Aufnahme der Grundstücke in die Baulückenbörse können keine planungs- oder baurechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit kann nur verbindlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag für ein konkretes Vorhaben geklärt werden.
Warum wurde eine Baulückenbörse erstellt?
Ziel der Baulückenbörse ist die verstärkte Bebauung von Flächen im Innenbereich, da diese ein großes Potenzial darstellen. Diese Flächen sind bereits erschlossen, Straße, Kanäle etc. sind vorhanden. Durch eine Bebauung von Baulücken kommt es beispielsweise zu einer Durchmischung der Wohngebiete, wodurch der Altersdurchschnitt gesenkt werden kann, Wohngebiete langfristig attraktiv bleiben, Schul- und Kindergartenstandorte gesichert werden. Ebenso ist aus ökologischer Sicht eine Bebauung von Baulücken sinnvoll. Durch die Bebauung dieser Flächen wird der Landschaftsraum geschont, da weniger, bisher oftmals landwirtschaftlich genutzte Flächen, zu Bauland umgewandelt werden müssen.
Darüber hinaus profitieren die Eigentümer der Baugrundstücke finanziell durch die Bebauung ihrer Fläche.
Hilfe zur Nutzung der Baulückenbörse
Die Baulückenbörse enthält eine Übersicht über in der Stadt vorhandenen Wohnbauflächen, die bisher nicht oder nur wenig bebaut sind. Diese sind grafisch in einer Karte dargestellt. Darüber hinaus liegt für jede Baulücke ein Steckbrief vor, der Angaben zur Fläche, zum baurechtlichen Status und zur Entfernung der Baulücke zu verschiedenen Infrastrukturen aufweist.
Wenn Sie die Karte im Geoportal der Stadt Bergisch Gladbach öffnen, werden Ihnen die Grundstücke der Baulückenbörse angezeigt.
Ich interessiere mich für eine Baulücke; was muss ich nun tun?
Wenn Sie sich für eine Baulücke in der Baulückenbörse interessieren, wenden Sie sich bitte an die Abteilung 6-60 Mobilität und Stadtentwicklung der Stadt Bergisch Gladbach. Dazu reicht eine kurze Mail mit der Angabe der Baulückennummer (z.B. 21-69) und Ihren Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer). Ihre Kontaktdaten werden dann an den Grundstückseigentümer weitergeleitet. Der Eigentümer kann sich dann bei Interesse mit Ihnen in Verbindung setzen. Preis- und Kaufverhandlungen werden allein zwischen Grundstückseigentümer und Interessent durchgeführt.
Hinweis: Mit der Übermittelung Ihrer Kontaktdaten an die Abteilung 6-60 Mobilität und Stadtentwicklung geben Sie Ihr/e Einwilligung / Einverständnis zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für den o.g. Zweck. Ein Widerruf ist jederzeit über Email (ste@stadt-gl.de) oder postalisch an FB 6-60 Abteilung Mobilität und Stadtentwicklung, Wilhelm-Wagner-Platz 51429 Bergisch Gladbach möglich. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1a i.V.m. Art 7 und 8 DSGVO. Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO und insbesondere zum Widerruf finden Sie hier.
Die Tätigkeit der Stadtentwicklung ist nicht gleichbedeutend mit einer Maklertätigkeit zu sehen. Die Ansprechpartner der Stadtentwicklung stellen lediglich den Kontakt zwischen Bauwilligem und Grundstückseigentümer her und das nur einseitig; einseitig bedeutet hier, dass die Grundstückseigentümer die Daten der Grundstückssuchenden übermittelt bekommen und erstere haben dann die Wahl, ob sie Kontakt aufnehmen. Die Verwaltung wird hier nicht mit Immobilienmaklern konkurrieren und insbesondere durch die Vermittlung keinen finanziellen Vorteil erlangen. Durch die Art und Weise der städtischen Vermittlertätigkeit sollen die Eigentümer selbst über die Möglichkeiten ihrer Grundstücke sensibilisiert werden.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an ste@stadt-gl.de
Was muss ich tun, wenn ich nicht mit der Veröffentlichung meines Grundstücks im Baulückenkataster einverstanden bin?
Falls Sie (Mit-)Eigentümer einer in der Baulückenbörse erfassten Fläche sind und nicht möchten, dass Ihr Grundstück in der Baulückenbörse aufgenommen wird, können Sie das im Downloadkasten vorhandene Widerspruchsformular ausfüllen und an uns senden. Ihr Grundstück wird dann aus der Baulückenbörse entfernt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Löschung Ihres Grundstücks aus der Baulückenbörse je nach Arbeitsanfall einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Letzte Aktualisierung: 05.04.2023