Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Deutschlandticket Schule

Freifahrtberechtigung

Freifahrtberechtigung in Bergisch Gladbach besteht grundsätzlich nur für Bergisch Gladbacher Schulen (siehe teilnehmende Schulen). Für andere Schulen wenden Sie sich bitte an den dortigen Schulträger.

Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) müssen einen monatlichen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt:
€ 14,00 monatlich für das 1. freifahrtberechtigte bzw. volljährige Kind,
€ 7,00 monatlich für das 2. freifahrtberechtigte Kind und
€ 0,00 monatlich für jedes weitere freifahrtberechtigte Kind.

Eine komplette Befreiung von den Ticketgebühren ist lediglich Freifahrtberechtigten möglich, die Leistungen nach SGB XII erhalten. Für Empfänger von Leistungen nach dem Bürgergeld ist ein dem Eigenanteil entsprechender Satz für ÖPNV-Leistungen in der Regelleistung enthalten. Hierfür wenden Sie sich u.a. an Ihr Jobcenter.