Deutschlandticket Schule
Freifahrtberechtigung
Für die Freifahrtberechtigung ist die Bestimmung der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (SchfkVO) in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.
Eine Freifahrtberechtigung liegt vor, wenn der kürzeste Fußweg vom Hauptwohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers zur nächsten erreichbaren Schule des gleichen Schultyps
- mehr als 3,5 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) bzw.
- mehr als 5 km für die Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13)
beträgt. Es ist also nicht der tatsächliche Schulweg entscheidend, sondern der Schulweg zur nächsten gleichartigen Schule (Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule), die besucht werden könnte. Diese muss nicht im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach liegen.
Freifahrtberechtigung in Bergisch Gladbach besteht grundsätzlich nur für Bergisch Gladbacher Schulen (siehe teilnehmende Schulen). Für andere Schulen wenden Sie sich bitte an den dortigen Schulträger.
Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) müssen einen monatlichen Eigenanteil leisten. Dieser beträgt:
€ 14,00 monatlich für das 1. freifahrtberechtigte bzw. volljährige Kind,
€ 7,00 monatlich für das 2. freifahrtberechtigte Kind und
€ 0,00 monatlich für jedes weitere freifahrtberechtigte Kind.
Eine komplette Befreiung von den Ticketgebühren ist lediglich Freifahrtberechtigten möglich, die Leistungen nach SGB XII erhalten. Für Empfänger von Leistungen nach dem Bürgergeld ist ein dem Eigenanteil entsprechender Satz für ÖPNV-Leistungen in der Regelleistung enthalten. Hierfür wenden Sie sich u.a. an Ihr Jobcenter.