Einschulung
Ihr Kind wird schulpflichtig, wenn es bis zum 30.09. des in Frage kommenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet.
Rechtzeitig vor dem Beginn dieses Schuljahres, in der Regel im September des Vorjahres, erhalten die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben. Dieses Schreiben enthält Informationen zu den in Bergisch Gladbach angebotenen Schulen.
Eine Auflistung aller Grundschulen im Stadtgebiet erhalten Sie hier.
Des Weiteren werden die Erziehungsberechtigten über den Ablauf der Einschulung informiert. Zunächst wird das Kind in der jeweiligen Grundschule angemeldet. Die Anmeldung wird oft mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der/die Schulleiter*in die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen kann. Schulfähig sind Kinder, die die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Anschließend werden alle angemeldeten Lernanfänger vom Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises zur schulärztlichen Untersuchung eingeladen.
Anträge auf vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem festgelegten Stichtag des entsprechenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft der/die Schulleiter*in unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll.
Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der Grundschule Ihrer Wahl formlos schriftlich einzureichen. Diese Grundschule kann bei der zuständigen Dienststelle erfragt werden.
Hinweis: Sofern Ihr Kind schulpflichtig wird, achten Sie bitte darauf, dass der Name Ihres Kindes (falls abweichend) am Briefkasten angebracht ist.