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SchülerTicket

Preis

Das SchülerTicket wird in Bergisch Gladbach bis einschließlich 30.09.2023 im Solidarmodell zu einem einheitlichen Ticketpreis abgegeben. Aufgrund der Einführung des deutschlandweit gültigen Schülertickets ab dem 01.10.2023 (vorerst befristet bis zum 31.07.2024) beträgt der Preis weiterhin 29,00 € pro Monat und Kind

Der Ticketpreis ist für alle Schülerinnen und Schüler gleich bis zum 30.09.2023, auch für Freifahrtberechtigte.
Im Zuge der Einführung des deutschlandweit gültigen Schülertickets zum 01.10.2023 wechselt automatisch auch das zugrunde liegende Modell, so dass die Schülerinnen und Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind, wie bisher 29,00 EUR pro Monat zahlen.

Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (SchfKVO) bzw. deren Eltern zahlen ab diesem Zeitpunkt unmittelbar an das zuständige Verkehrsunternehmen lediglich noch den sog. Eigenanteil in Höhe von monatlich 14,00 EUR (als 1. oder volljähriges freifahrtberechtigtes Kind einer Familie oder Lebensgemeinschaft), 7,00 EUR (für das 2. freifahrtberechtigte Kind einer Familie oder Lebensgemeinschaft) bzw. 0,00 EUR für das 3. bzw. jedes weitere freifahrtberechtigte Kind einer Familie bzw. Lebensgemeinschaft)

Das elektronische SchülerTicket

Das SchülerTicket wird als "elektronisches Ticket" im Scheckkartenformat ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt ausschließlich durch die Verkehrsunternehmen RVK und Wupsi.

Das Ticket ist für mehrere Jahre gültig (siehe Aufdruck auf der Chipkarte) und die Gültigkeit kann auf elektronischem Wege geprüft werden. In den Bussen und Bahnen kann über den Chip anhand eines Lesegerätes geprüft werden, ob das jeweilige Ticket noch aktuell und gültig ist. Das Ticket ist wie alle Chipkarten sorgsam zu behandeln, da die Lesbarkeit unter Beschädigung leidet und die Neuausstellung eines beschädigten Tickets kostenpflichtig ist.

Weiter ist die Prüfung der Gültigkeit des Tickets einfacher geworden; das bedeutet: wurde für ein Ticket der monatlich zu entrichtende (per Lastschriftverfahren eingezogene) Ticketpreis nicht gezahlt oder ist die Abbuchung nicht möglich gewesen, kann das Ticket durch das Verkehrsunternehmen elektronisch gesperrt werden. Wird das Ticket jetzt noch genutzt, wird ein erhöhtes Beförderungsentgeld fällig.

Gleichzeitig bedeutet diese Möglichkeit aber auch Schutz vor Diebstahl und widerrechtlicher Nutzung. Über den Chip sind persönliche Daten (Geburtsdatum, Wohnort, etc.) für den Kontrolleur sichtbar. Stimmen diese Daten nicht mit den Daten des mit dem Ticket zusammen vorzuweisenden Schülerausweises überein, kann das Ticket durch den Kontrolleur eingezogen werden - auch hier wird ein erhöhtes Beförderungsentgeld fällig. Dies setzt natürlich voraus, dass ein Verlust oder Diebstahl eines Tickets unverzüglich dem Verkehrsunternehmen gemeldet wird. Von dort wird auch ein neues Ticket gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ausgestellt