Stadtplanung Bebauungspläne
Stadt Bergisch Gladbach
Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan (BP) Nr. 2427 - östlich Leibnizstraße -
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses vom 16.04.2014 zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 2427 - östlich Leibnizstraße -
wird aufgehoben.
II. Gemäß § 2 in Verbindung mit den §§ 8 ff Baugesetzbuch ist der
Bebauungsplan Nr. 2427 - östlich Leibnizstraße -
als verbindlicher Bauleitplan im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (qualifizierter Bebauungsplan) aufzustellen.
Ziel ist es, die Größe der Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten für den Lebensmittelmarkt auf 960 qm innerhalb des Bestandsgebäudes zu erweitern und die Festsetzung der Sortimente unter Ableitung aus der Sortimentsliste des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach zu aktualisieren.
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der nördlich gelegenen Mülheimer Straße, der im Bebauungsplan Nr. 2442, Teil 1 - Kradepohlswiese - dargestellten Mischbebauung im Osten, einer geplanten Senioreneinrichtung im Süden und einem Möbelmarkt bzw. Wohnbebauung im Westen.
Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).
III. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den
Bebauungsplan Nr. 2427 - östlich Leibnizstraße -
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mittels Aushang durchzuführen.
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Bekanntmachungsanordnung
Die Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 2427 - östlich Leibnizstraße - wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.
Der Vorentwurf wird
vom 02.05.2016 bis 02.06.2016
beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach ausgehängt.
Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Während des Aushangs kann sich jedermann schriftlich oder zu Protokoll zu den Planungsabsichten äußern. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach.
Hinweis
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, 28.04.2016 Lutz Urbach
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter Drucksachen Nr. 0126/2016
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