Baumschutz
Bäume beleben nicht nur das Stadtbild, sondern haben auch einen positiven Einfluss auf die Luftqualität. Sie sorgen für Schatten, verringern das Aufheizen von versiegelten Flächen und kühlen durch Verdunstung die Luft. So steigt nicht nur die Luftfeuchtigkeit, sondern auch das Wohlbefinden und damit auch die Lebensqualität des Menschen. Immer häufiger auftretende Hitzeperioden werden durch die positiven Effekte der Bäume abgemildert.
Der Schutz der Bäume sichert ein gesundes Stadtklima und damit auch ein gesundes Wohnumfeld im Interesse der Gladbacher Bevölkerung. Darum hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 01.09.2020 die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung beschlossen.
Die Bäume in Bergisch Gladbach sind unter folgenden Bedingungen geschützt:
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Unabhängig vom Schutzstatus ist bei Schnitt- und Fällmaßnahmen an Bäumen oder Sträuchern der Artenschutz zu beachten. Weitere Infos erhalten Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde
Die geschützten Bäume sind im Geltungsbereich der Baumschutzsatzungen vom Eigentümer zu erhalten und zu pflegen. Es ist verboten sie zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder eine wesentliche Veränderung des Aufbaus vorzunehmen (§ 3 Baumschutzsatzungen). Nur in besonderen Fällen (§ 5 Baumschutzsatzungen) kann eine Ausnahme von den Verboten genehmigt werden. Hierzu ist bei der Abteilung StadtGrün ein Antrag zu stellen.
Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Baumschutz und unterstützen bei der Antragstellung!