Arbeitsprogramm "Verbindliche Bauleitplanung" der Stadtplanung
In der Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung und Mobilität am 15.06.2021 wurde erstmalig das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ vorgestellt. Im Ziel geht es darum, die Schwerpunkte der Planungstätigkeit der Abteilung Stadtplanung festzulegen. Damit erhalten die Öffentlichkeit und die Projektträger eine Aussage zu zeitlichen Abfolgen, welche Pläne wann bearbeitet werden.
Die Aufnahme in ein Arbeitsprogramm ist keine formale Einleitung eines Verfahrens. Die Verfahrenseinleitung obliegt dem Planungsausschuss per Beschluss.
Die unten stehenden Listen zeigen an, welche Verfahren aktuell aktiv bearbeitet werden bzw. sich in einer Warteposition befinden. Die Verfahren in Warteposition rücken aufgrund ihrer hohen Relevanz auf die aktiven Posten, sobald ein aktives Verfahren zur Rechtskraft gebracht oder aus anderen Gründen von der Liste gestrichen wird. Zusätzlich gibt es zahlreiche Verfahren, die sich aufgrund von abgestufter Relevanz in Ruhestellung befinden. Auch diese Verfahren verfügen jedoch über einen noch gültigen Aufstellungsbeschluss.
Bei der Festsetzung der Prioritäten wurden die folgenden Stadtentwicklungskriterien angewendet:
- Projekte von erheblicher Bedeutung für die Stadtentwicklung und/oder die Entwicklung der Stadt insgesamt
- Entwicklung von Flächen für den Schul- oder Kita-Neubau
- Entwicklung städtischer Flächen
- große Projekte für den Wohnungsbau möglichst in integrierter Lage und unter Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus gem. Baulandstrategie
- Sicherung und Weiterentwicklung von bestehenden Gewerbestandorten oder Verlagerungen etablierter Betriebe innerhalb der Stadt
- Förderung des Einzelhandels innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
- Bebauungspläne zur planungsrechtlichen Sicherung von Maßnahmen und Zielen der Stadterneuerung oder Stadtentwicklung mit Fördermittelhintergrund (InHK)
- Planvorhaben zur Rechtsbereinigung.
Informationen zu Bekanntmachungen und öffentlichen Beteiligungen der laufenden Bebauungspläne finden Sie hier. Darüber hinaus können Sie im Ratsinformationssystem verfolgen, ob im Planungsausschuss neue Verfahrensschritte zu den einzelnen Vorhaben zum Beschluss stehen.
Die Liste wird jährlich aktualisiert (Stand: Frühjahr 2023, beschlossen im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss (SPLA) vom 02.03.2023)
Aktive Verfahren für das Jahr 2023
Verfahren in aktueller Bearbeitung mit höchster Priorität
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Abteilung Stadtplanung betreut das Vefahren dennoch bis zur Bauphase intensiv weiter und wird deshalb weiter als "aktives Verfahren" gelistet.
Was ist geplant?
Die Klinikum Oberberg GmbH plant im Stadtteil Gronau am Schlodderdicher Weg in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Klinik den Neubau einer Psychosomatischen Klinik für die Entzugsbehandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2496 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Klinikbau geschaffen werden.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Teilbereiche:
• die Schlodderdeichs Wiese,
• einen Abschnitt eines Wanderweges in den Thielenbrucher Wald sowie
• einen Bereich zwischen dem Kantinengebäude der Gemeinnützigen Werkstätten Köln am Schlodderdicher Weg 39 und der Strunde. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Thielenbrucher Wald im Norden und Westen, den Schlodderdicher Weg im Osten sowie die Strunde im Süden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Abteilung Stadtplanung betreut das Vefahren dennoch bis zur Bauphase intensiv weiter und wird deshalb weiter als "aktives Verfahren" gelistet.
Was ist geplant?
Der Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist der Ansiedlungswunsch der Firma ISOTEC GmbH auf Teilen des sog. ehemaligen Köttgen-Geländes. Auf dem ehemaligen Gießerei-Gelände sollen sowohl ein neuer Verwaltungssitz als auch ein Tagungs- und Gästehaus als Kernbereich des „ISOTEC-Campus“ entstehen. Dieser Kernbereich soll im Norden und Westen durch eine gewerbliche Nutzung und im Süden durch eine Wohnnutzung flankiert werden.
Gelltungsbereich
Das Plangebiet nordwestlich des S-Bahnhofes in Bergisch Gladbach
wird begrenzt durch die Paffrather Straße, die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße, die Jakobstraße, den Paul-Köttgen-Weg sowie von einer Fachmarktnutzung und Sportfläche (Stadion) und hat eine Größe von ca. 6 ha.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Abteilung Stadtplanung betreut das Vefahren dennoch bis zur Bauphase intensiv weiter und wird deshalb weiter als "aktives Verfahren" gelistet.
Was ist geplant?
Mit dem VBP Nr. 5540 - Meisheide II - soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Werkstatt des in Moitzfeld ansässigen Porsche-Zentrums sowie für Büroflächen geschaffen werden.
Die Porsche Deutschland GmbH hat für ihre Standorte als Reaktion auf veränderte Kundenbedürfnisse sowie allgemeine, globale Veränderungen das Konzept 'Destination Porsche' entwickelt. Dieses sieht am Standort in Bergisch Gladbach-Moitzfeld neben einer Neuordnung des Schauraums auch eine praxisgerechte und zukunftsfähige Neugestaltung der im Untergeschoss bestehenden Werkstatt vor. Die neue Werkstatt soll sich vor allem an den technologischen Fortschritt in der Elektromobilität als neue Antriebstechnologie anpassen. Die Umsetzung der von Porsche Deutschland verpflichtend vorgegebenen Grundlagen für den Umbau ist jedoch nicht auf dem bestehenden Betriebsgrundstück möglich. Um den Werkstatt-Service sowie den Vertrieb weiterhin an einem Standort zu bündeln, ist daher ein Neubau der Werkstatt auf dem bereits größtenteils als temporäre Stellplatzfläche genutzten Grundstück südlich des Porsche Zentrums bzw. der Straße 'Meisheide' vorgesehen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt in Bergisch Gladbach - Bensberg und umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Friedrich-Ebert-Straße im Westen, der Straße Meisheide im Norden, dem östlich angrenzenden Wohngebiet sowie Grünflächen im Süden.
Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 2445 - An der Strunde - (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)
Was ist geplant?
Ziel des Bebauungsplans Nr. 2445 - An der Strunde - in Gronau ist eine städtebauliche Entwicklung der Flächen der ehemaligen Papier- und Pappenfabrik C.F. Wachendorff sowie der westlich angrenzenden, als "Kradepohl" bezeichneten Fläche. Die CG Elementum AG hat beide Flächen erworben, so dass sie sich erstmalig eigentumsrechtlich in einer Hand befinden. Das weitgehend brachliegende Gebiet soll revitalisiert und zu einem neuen, lebendigen Stadtquartier, mit einer Mischung von Wohnen, Arbeiten, gesundheitlicher Vorsorgung in Form eines Ärztehauses sowie sozialer Infrastruktur (Grundschule, Kindertagesstätte, Seniorenpflegeeinrichtung) entwickelt werden.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich in Bergisch Gladbach Gronau im Bereich der ehemaligen Papierfabrik C.F. Wachendorff bzw. der ehemaligen Kradepohlsmühle. Es ersteckt sich von der Strunde im Süden bis in Teilen zum Kradepohlsmühlenweg im Norden und hat eine Größe von ca. 5,5 Hektar.
Was ist geplant?
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für den dringend benötigten Neubau der Feuer- und Rettungswache 2/Süd auf dem Grundstück nahe der Autobahnanschlussstelle Bergisch Gladbach Frankenforst geschaffen werden.
Geltungsbereich
Das Plangebiet der zukünftigen Feuerwache Süd liegt im Stadtteil Frankenforst, Gemarkung Refrath unmittelbar an der Anschlussstelle „Bergisch Gladbach-Frankenforst“. Das dreieckige Grundstück wird im Norden durch die Frankenforster Straße (L136), im Süd-Osten durch den Rather Weg (L 358) bzw. die Einfädelspur der Autobahn und im Süd-Westen durch die Autobahn-Anschlussstelle begrenzt
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Im Rahmen einer Qualitätsoffensive des Rheinisch-Bergischen Kreises als Aufgabenträger für den ÖPNV hat die RVK in den vergangenen Jahren das Linienbusangebot verbessert. Taktverdichtungen und Fahrplanausweitungen gingen einher mit der Vergrößerung der Bus-
flotte. Hierdurch ist der zentrumsnah gelegene Betriebshof an der Hermann-Löns-Straße räumlich und funktional an seine Grenzen gestoßen. Die RVK plant, den Standort zu verlassen und einen neuen Betriebshof auf einem Grundstück angrenzend an den Technologiepark im Stadtteil Moitzfeld nahe der Anschlussstelle Bensberg der Autobahn A 4 zu errichten.
Im Zuge der Erweiterung des Fuhrparks setzt die RVK auf Busse mit umweltfreundlichen Antrieben. Im Jahr 2020 wurden mehr als 40 Busse mit regenerativen bzw. emissionsfreien Antriebstechniken angeschafft. Die RVK legt in der Region Rhein-Berg / Rhein-Sieg den technischen Schwerpunkt auf die Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie. In den in den Fahrzeugen verbauten Brennstoffzellen wird der in Tanks mitgeführte Wasserstoff (H2) mit Sauerstoff (O2) zusammengeführt.
Die Projektbausteine
Nach dem derzeitigen Stand umfasst der Neubau des Mobilhofs die folgenden Bausteine:
eine offene Halle für 50 Linienbusse,
eine Inspektionshalle,
eine Parkebene mit ca. 60 PKW-Stellplätzen für Beschäftigte,
Büros, Sozial- und Technikräume,
ein Elektrolyseur zur H2-Herstellung incl. Technikräume,
eine Photovoltaikanlage,
eine H2-Tankstelle für Busse,
Schnellladesäulen für E-Busse und -PKW,
eine H2-Tankstelle für PKWs (optional) und
eine E-Bike-Station.
Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Technologieparks im Stadtteil Moitzfeld und wird durch diesen im Osten, durch die Friedrich-Ebert-Straße (L 195) im Nordwesten und die Overather Straße (L 136) im Süden begrenzt. Das
Grundstück läuft in Richtung Norden und Westen spitz zu.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Die Planung sieht u.a. die Erweiterung des bestehenden
Parkhauses des Evangelischen Krankenhauses (Evk) sowie die Umnutzung des derzeit übergangsweise als Mitarbeiterparkplatz des EvK genutzten Geländes der „Alten Feuerwache“ im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße vor. Des Weiteren wird auf Basis der Verkehrsuntersuchung östliche Stadtmitte eine Aufweitung des öffentlichen Verkehrsraums und eine damit verbundene zurückgesetzte Bauflucht südlich der Hauptstraße berücksichtigt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Innenstadt von Bergisch Gladbach und wird begrenzt durch die Hauptstraße / Teile der Odenthaler Straße im Norden, die Ferrenbergstraße im Osten, das Evangelische Krankenhaus im Süden sowie die Grundstücke der
evangelischen Kirche (Pfarrgarten, Gemeindesaal, Friedhof) im Westen und hat eine Größe von ca. 2,9 ha.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Errichtung mehrerer Einzelhandelsbetriebe.
Die Betreiber betreiben seit Jahren die Edeka-Filialen in Sand bzw. Herkenrath. Zudem haben sie das Ladenlokal (ehemals Kaiser´s) in Moitzfeld übernommen. Die Räumlichkeiten der Filiale in Herkenrath sind mit ca. 650 m² Verkaufsfläche für die heutigen Anforderungen eines Vollsortimenters zu klein. Die Betreiber bemühen sich daher um einen neuen Standort für ihren Edeka-Markt in Herkenrath.
Da es im heutigen Zentrum von Herkenrath keine ausreichend großen Flächen für eine Neuansiedlung gibt, suchte man zunächst am Rande des Siedlungsbereichs. Überlegungen zu einer Fläche am südlichen Ortseingang (Volbach) scheiterten daran, dass der Standort außerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) Herkenrath lag, wie er im damals noch in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzeptes dargestellt war. Daraufhin konzentrierte sich die Planung auf den jetzigen Standort angrenzend an das Zentrum südöstlich der Straße „Straßen“. In dem 2015 beschlossenen Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Bergisch Gladbach ist die Fläche bereits in den Zentralen Versorgungsbereich einbezogen worden.
Geltungbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich südöstlich der Stra-ße „Straßen“ zwischen dem Gelände der evangelischen Kirche im Südwesten und dem heutigen Wirtschaftsweg im Nordosten.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Ziele der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3262 - Malteser Komturei - sind die Sicherung des touristisch und historisch bedeutsamen Gesamtensembles der Malteser Komturei, der Malteser Mühle und der Kirche St. Johannes der Täufer, eine Erweiterung der Malteser Komturei um eine moderate Wohnbebauung mit tlw. touristischer Nutzung i.V. mit dem bestehenden Hotel, Sicherung des umgebenden Freiraumes und der Wasserflächen sowie Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen entlang des Rosenthaler Weges.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Straße 'Herrenstrunden' (L286) im Süden, dem Malteser Weg im Westen und Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen im Norden und Osten.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Teil 3 des Bebauungsplans Nr. 5583 -Bockenberg - wird aufgestellt, um die erforderliche Kitaerweiterung auf dem Betriebsgelände der Firma Miltenyi Biotec zu ermöglichen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt im westlichen Bereich der über die Friedrich-Ebert-Straße erschlossenen Firma Miltenyi Biotec. Das Plangebiet grenzt im Norden an das Gebäude des bestehenden Betriebskindergartens an und wird im Westen durch eine Waldfläche begrenzt.
Wird vorbereitet.
Gemäß der Stadtentwicklungskriterien hat die Entwicklung von Flächen für den Schul- und/oder Kita-Neubau große Priorität. Das Verfahren befasst sich deshalb mit der Grundschule 21 am Rande des Zanders-Areals. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2171 – An der Gohrsmühle II bzw. eine Neuaufstellung mit dem derzeitigen Arbeitstitel BP 2170 – Schulneubau ehemaliges Zanders-Gelände - notwendig.
Wird vorbereitet.
Aufgrund des sehr sanierungsbedürftigen Zustands der Integrierten Gesamtschule Paffrath (IGP) ist eine Sanierung oder ein Abriss und Neubau der Schule absehbar. Hierzu wird voraussichtlich eine B-Plan-Änderung zu BP 54-1 Freizeitzentrum Paffrath oder eine Neuaufstellung notwendig.
Nachrücker / Warteliste
Verfahren höchster Priorität, die für 2022 als Nachrücker in die aktive Bearbeitung drängen sowie für 2022 zu erwartenden zusätzliche Verfahren höchster Priorität
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gleisdreieck“ soll die Fläche südöstlich der S-Bahngleise, zwischen der alten Bahndammtrasse, Mülheimer Straße und Buchholzstraße städtebaulich neu geordnet werden. Der Bebauungsplan soll eine planungsrechtliche Grundlage für eine verkehrliche Nord-Süd-Verbindung zur Entlastung der westlichen Innenstadt schaffen und zudem das Gleisdreieck einer geordneten gewerblichen Nutzung zuführen. Auch die Randbereiche sollen mitgeplant werden, um eine maßvolle geordnete Nutzungsmischung zu entwickeln.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2435 wird im Nordwesten durch die S-Bahngleise (Köln – Bergisch Gladbach), im Südosten durch die alte Bahndammtrasse, im Süden durch die Mülheimer Straße und im Westen durch die kath. Kirche St. Marien sowie die Buchholzstraße begrenzt.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Ein grundsätzliches stadtentwicklungspoliti-sches Ziel auf kommunaler wie auf Landes-ebene ist die Verdichtung von Wohnsiedlungsbereichen an S-Bahnen und Stadtbahnen. Eine Möglichkeit zur Innenverdichtung ergibt sich in dem sehr großzügig geschnittenen Blockbereich Franz-Hitze-Straße / H.-Löns-Straße / Damaschkestraße / S-Bahn-Trasse in unmittelbarer Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt „Duckterath“.
Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 2411 – Haltepunkt Duckterath – hat eine Größe von ca. 3,0 ha. Es umfasst das städtische Grundstück (Sportplatzgelände und Waldstreifen) sowie die bebauten Grundstücke der westlichen Damaschkestraße südlich der Kindertagesstätte.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Die Stadt Bergisch Gladbach benötigt aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs der Stadthäuser am Konrad-Adenauer-Platz neue Büroräume für einen Teil der Beschäftigte der Stadtverwaltung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 Teil 3, 3. Änderung sollen die Voraussetzungen für eine Umnutzung und Aufstockung der Einzelhandelsimmobilie Rhein-Berg-Passage geschaffen werden.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück der Rhein-Berg-Passage (Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße 14) am S-Bahnhof Bergisch Gladbach sowie Teilflächen der das Grundstück allseitig umgrenzenden Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße auf einer Fläche von ca. 1 ha.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Der Bebauungsplan Nr. 2135 - Buchmühle - und seine 1. Änderung soll nach dem Entwurf zum Leitplan (Rahmenplanung Stadtmitte) verändert werden. Der Entwurf zum Leitplan (Rahmenplanung Stadtmitte) enthält folgende Punkte, die von dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2135 - Buchmühle - 1. Änderung abweichen:
• Vergrößerung des Baufeldes südlich der zukünftigen Parkanlage unter Einbindung des VHS-Gebäudes in einen Bebauungszusammenhang mit der geplanten Bebauung der rückwärtigen Grundstücke entlang der Hauptstraße. Auf die Wegeverbindung zwischen VHS und der Hauptstraßenbebauung wird verzichtet. Die geplante Bebauung rückt in diesem Bereich weiter von den Bestandsgebäuden der Hauptstraße ab. Nach allgemeiner Einschätzung erhöhen sich damit die Realisierungschancen für eine Bebauung deutlich.
• Ein grundsätzliches Problem der Freiraumplanung im Osten der Innenstadt ist die Überplanung vorhandener Stellplatzanlagen, die - so die aktuelle Beschlusslage - möglichst weitgehend zu ersetzen sind. Das gilt insbesondere für den Parkplatz im östlichen Teil der Buchmühle, der bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan mit einer Grünfläche überplant ist. Um wenigstens einen Teil der aufzugebenden Stellplätze vor Ort zu ersetzen, sieht das vom Hauptausschuss am 18.06.2009 beschlossene Parkraumkonzept die Errichtung eines Parkdecks hinter dem Gebäude der ehemaligen Realschule - erschlossen über die Odenthaler Straße - vor. Die "Parkdecklösung" wurde von dem Atelier Loidl in dem Wettbewerbsentwurf berücksichtigt. Die Planung für dieses Parkdeck wurde zwischenzeitlich mit dem Ziel einer kurzfristigen Realisierung konkretisiert und ist aktueller Anlass, den Bebauungsplan Nr. 2135 - Buchmühle - 2. Änderung aufzustellen.
• In dem Bebauungsplan Nr. 2135 - Buchmühle - 1. Änderung sind die rückwärtigen, sehr tiefen Gartengrundstücke der Bebauung an der Laurentiusstraße zwischen der Buchmühlenstraße und der Grundschule 'Am Broich' als „private Grünfläche“ festgesetzt. Überlegungen, diese Gärten - ähnlich wie im Bereich der Hauptstraße - einer Bebauung zuzuführen, wurden seinerzeit verworfen, weil sich die betroffenen Eigentümern mehrheitlich gegen Bebauungsmöglichkeiten auf ihren rückwärtigen Grundstücken ausgesprochen hatten. Auf Antrag der Eigentümerin des größten der betroffenen Grundstücke hat sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2004 mit dem Antrag auf Bebaubarkeit der Gartengrundstücke befasst und ist dem Ansinnen mit der Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan (Einleitungsbeschluss) gefolgt. Das Verfahren wurde mit Blick auf den "Regionale-Prozess" bislang nicht fortgesetzt. Entsprechend der Darstellung in dem Entwurf zum Leitplan 2010/ 2011 ist eine Bebauung unter Inanspruchnahme von Teilflächen der derzeitigen Gartengrundstücke vorstellbar, wobei die südlichen Teilbereiche der privaten Grundstücke der öffentlichen Parkanlage im Innenbereich der Buchmühle zugeschlagen werden sollten.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6130 -Alte Marktstraße- soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Wohngebiets am nordwestlichen Rand von Refrath geschaffen werden. Der städtebauliche Entwurf sieht 23 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten sowie einen öffentlichen Spielplatz vor.
Geltungsbereich
Das Plangebiet wird im Norden durch die Alte Marktstraße, im Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch den Kirchfelder Bach und im Westen durch eine Waldfläche begrenzt.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Das Plangebiet liegt an der Herkenrather Straße am Ortsausgang des Stadtteils Sand. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des vorhandenen Lebensmittelmarktes und die Errichtung einer Wohnbebauung aus Fachwerkhäusern geschaffen werden.
• Der Eigentümer beabsichtigt, den Betrieb im Bestand mit einem leicht modifizierten Nutzungs- und architektonischem Konzept umzubauen. Vorgesehen sind u.a. eine Ausweitung der Verkaufsflächen für Büroartikel und Zeitschriften und Post / Lottoannahmestelle.
• Die Regionalplanungsbehörde hat angedeutet, die Planung mitzutragen, wenn die Gesamtsumme der Verkaufsflächen die Grenze von 1.400m2 nicht überschreitet.
• Durch die geplante geringe räumliche Vergrößerung des Einzelhandelsbetriebes zur Herkenrather Straße hin wird die im Bebauungsplan Nr. 3333 Teil 1 festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche überschritten. Die Erweiterung und der Umbau ist notwendig, um die heutigen Ansprüche der Kunden hinsichtlich eines modernen und zeitgemäßen Lebensmittelmarktes entsprechen zu können.
• Um den Stellplatzbedarf der Kunden zu decken, wurde bereits in den vergangenen Jahren der vor dem Lebensmittelmarkt liegende Kundenparkplatz in Richtung Ortsausgang vergrößert und das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 3333 Teil 1 festgesetzte Allgemeine Wohngebiet überlagert. Die Vergrößerung der Kundenstellplätze konnte durch die Stadt lediglich mit zeitlicher Befristung genehmigt werden. Durch den Bebauungsplan Nr. 3334 sollen die Kundenparkplätze im erforderlichen Umfang dauerhaft planungsrechtlich gesichert und das in Richtung Ortsausgang neben dem Lebensmittelmarkt festgesetzte Allgemeine Wohngebiet (WA) korrigiert werden.
Geltungsbereiech
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst:
• Flächen rückwärtig der Wohnbebauung Herkenrather Straße 36,
• die Wohngrundstücke Herkenrather Straße 40 bis 42,
• das Grundstück des an der Herkenrather Straße 70 ansässigen EDEKA-Lebensmittelmarktes einschließlich seiner Zufahrt und
• die daran angrenzende Herkenrather Straße
auf einer Größe von ca. 1,6 ha.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Die Stadt Bergisch Gladbach beabsichtigt im Osten des Ortsteiles Bergisch Gladbach Sand weitere Flächen einer Wohnbebauung zuzuführen. Laut Wohnbaulandpotentialanalyse der Stadt Bergisch Gladbach ist die Fläche für eine Wohnbebauung sehr gut geeignet und dient dem Ziel zur Erhaltung der nahegelegenen Infrastruktureinrichtungen (u.a Grundschule).
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Sand zwischen der Schulstraße im Norden, der Ommerborn-straße im Osten, dem Lichtenweg im Süden und dem St. Rochus Weg im Westen. Es um-fasst eine Fläche von ca. 2,4 ha.
Geltungsbereich (Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt)
Was ist geplant?
Es bestehen Überlegungen, den Blockinnenbereich zwischen Paffrather Straße, Dr. Robert-Koch-Straße und Friedhof mit dem Ziel zu überplanen, Wohnbebauung zu schaffen und die Neuerrichtung der nördlich gelegenen Kita zu ermöglichen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe des Zentrums von Bergisch Gladbach. Es wird im Süden durch die Paffrather Str., im Westen durch die Röntgenstr. und im Osten durch die Dr. Robert-Koch-Str. begrenzt.
Im Norden schließen sich der Friedhof und die Hochhausbebauung „Marienhöhe“, im Süden Bus- und S-Bahnhof und im Süd/Osten das Einkaufszentrum von Bergisch Gladbach an das Plangebiet an.