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Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe 

Seit dem 01.10.2017 haben Sie als gleichgeschlechtliches Paar die Möglichkeit, Ihre bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Für die Umwandlung ist grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig.
Die Umwandlung in eine Ehe kann sowohl in den Räumen des Standesamtes als auch mit einer Zeremonie an verschiedenen Trauorten durchgeführt werden.

Unterlagen zur Anmeldung:

  • Eine erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes; diese sollte nicht älter als 4 Wochen sein.
  • Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister, erhältlich beim Standesamt, in welchem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde; diese sollte nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Sie die Lebenspartnerschaft in Bergisch Gladbach geschlossen haben, ist die Registerabschrift hier verfügbar.



Gebühren

Für die Umwandlung als solches werden keine Gebühren erhoben. Allerdings fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Personenstandsurkunden,
  • die Vornahme der Trauung an einem Freitagnachmittag oder Samstag,
  • die Trauung für Auswärtige.