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Sterbefall

Das Standesamt ist vom 23.12.2024 - 01.01.2024 geschlossen!

Hinweis für Bestatter:

Öffnungszeiten Beurkundung Sterbefälle zwischen den Feiertagen (Notdienst)
Mo, 23.12.2024 11.00 -12.00 Uhr (Abholung der Sterbeurkunden)
Fr,    27.12.2024  11.00 -12.00 Uhr (Abholung der Sterbeurkunden)
WICHTIG: 30.12.2024 GESCHLOSSEN !!!

Hinweis:
Zwischen den Tagen werden Notfälle (z.B. Auslandsüberführung) bevorzugt bearbeitet. Zur Beurkundung müssen vorab alle erforderlichen Nachweise per E-Mail zugeschickt werden.

Eine Abholung ist erst nach Mitteilung per E-Mail und NUR in dem vorgegebenen Zeitraum von 11.00 - 12.00 Uhr per Fensterausgabe möglich.

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Ab April 2023 ist auch für Bestatter der Donnerstagvormittag geschlossen.

Wir bitten um Beachtung!

Alle Bestatter werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Sterbefall-Unterlagen vorab zu faxen/mailen. Die Fälle werden beurkundet und der Bestatter wird informiert, dass abgeholt werden kann. Die Abholung erfolgt gegen Einreichung der Originale in Raum E 01, Konrad-Adenauer-Platz 9. Bei Fragen ist der telefonische Kontakt unter 02202 14-2410 möglich. E-Mail-Adresse: sterbefall@stadt-gl.de.

Beurkundung von Sterbefällen

Beim Standesamt werden Sterbefälle beurkundet, die innerhalb des Stadtgebietes eingetreten sind. Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und die ausgestellten urkundlichen Dokumente vom Standesamt in Empfang nehmen.

Sterbefall im Ausland
Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland, kann nachträglich die Anlegung eines deutschen Sterberegisters beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder, sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der /des Verstorbenen lag.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt nach den benötigten Unterlagen.

Gebühren

  • Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 14,- €
  • Jede weitere Ausfertigung der gleichen, gleichzeitig beantragten Urkunde 7,- €
  • Auskunft Personenstandsregister 10,- €
  • Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls aus dem Ausland 40,-€


Ausnahmen:
Die Urkundenausstellung ist gebührenfrei, wenn in dem Gesetz, nach dem die Vorlage der Urkunde verlangt wird, eine Gebührenfreiheit ausdrücklich vermerkt ist.

Sterbefallanzeige


  • Formular zur Anzeige eines Sterbefalls



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