Eheschließung im Ausland
Ehefähigkeitszeugnis
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt werden kann.
Art und Anzahl der mitzubringenden Unterlagen erfragen Sie bitte per E-Mail: eheschliessung@stadt-gl.de
Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der – namentlich anzugebenden – ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig!
Nach der erfolgten Eheschließung sollten Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates beglaubigen (Apostille) oder gegebenenfalls durch die zuständige deutsche Botschaft im Ausland legalisieren lassen (Legalisation).
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Namensrecht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik, mit dem Standesamt abklären, ob für Sie als deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger, die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl, auch in der Bundesrepublik wirksam ist. Gegebenenfalls kann auch nachträglich bei dem hiesigen Standesamt von den Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden.
Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Die Kontaktdatenfinden Sie hier.
Formular
Gebühren
- Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung: 80,- Euro
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 50,- Euro - 80,- Euro