Der Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert den Aufwand für die hoheitliche Abfallentsorgung der Haushalte und sonstigen Herkunftsbereiche aus kostendeckenden Gebühren und Entgelten, die durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach in der Abfallgebührensatzung und der Entgeltordnung festgesetzt werden. Dabei regelt die Abfallgebührensatzung die Leistungen für die regelmäßige Grundstücksentsorgung, während in der Entgeltordnung die einmaligen Leistungen und Sonderleistungen geregelt sind.
Da je nach Entsorgungsbereich unterschiedliche Aufwendungen entstehen, unterscheiden sich die
Gebühren für Haushalte
von den
Gebühren für sonstige Herkunftsbereiche (Handel, Gewerbe, Freiberufler usw.).
Die Gebührensätze können Sie hier der Abfallgebührensatzung entnehmen.