Abfallgebühren für gewerbliche Anfallstellen
Gebühren und Entgelte für Gewerbebetriebe, Handel, Freiberufler, Verwaltungen usw.
Alle Abfallerzeuger, die nicht zu den Haushalten zählen (sogenannte sonstige Herkunftsbereiche), erhalten grundsätzlich separate Abfallbehälter, die zu eigenen Gebührensätzen abgerechnet werden.
Die Gebühr ist differenziert nach Behälterart, Größe und Abfuhrrhythmus.
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet. Die Abfallgebühr wird zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben, wie Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr, erhoben. Sofern ein Grundstück ausschließlich an einen gewerblichen Nutzer verpachtet ist, der vertraglich zur Übernahme dieser Abgaben verpflichtet ist, kann der Eigentümer auch den Gewerbebetrieb als Zustellbevollmächtigten benennen. Dieser erhält dann unmittelbar den Abgabenbescheid.
Für Restmüll gilt, daß auch zusätzliche Sonderleerungen in Anspruch genommen werden können. Auch die Bereitstellung von anderen Behältergrößen ist nach Absprache möglich. Die Kosten für diese Sonderleistungen richten sich nach der Entgeltordnung und werden durch Einzelrechnung mit dem Abfallerzeuger oder Antragsteller abgerechnet. Entgelte für Sonderleistungen, die in der Entgeltordnung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb kostendeckend berechnet. So werden z . B. die Kosten für abweichende Behälterarten im Verhältnis zu den sonstigen Gebührensätzen berechnet.
Die Gebühren für die Nutzung der Biotonne
Diese Gebühren werden immer voll kostendeckend berechnet. Eine Mitnutzung der Biotonne für Haushalte bei gemischt genutzten Grundstücken ist nicht möglich. Falls jedoch die Biotonne für gewerbliche Nutzung nicht voll genutzt wird, kann diese durch die auf dem Grundstück wohnenden Personen mit genutzt werden. Abgerechnet wird in diesem Fall immer nach dem voll kostendeckenden Gewerbetarif.
Die Gebühren für die Nutzung der Papiertonne
Ab 2012 ist die Nutzung einer Papiertonne, die dem Volumen der genutzten Restmülltonne entspricht (ggfls. aufgerundet auf das Volumen der nächstgrößeren verfügbaren Papiertonnengröße) gebührenfrei. Zur Verfügung stellen wir Papiertonnen mit 240, 1.100, 2.500 und 5.000 Liter Inhalt, die grundsätzlich alle vier Wochen geleert werden. Bei Behältern ab 1.100 Litern Inhalt ist auf Wunsch auch eine zweiwöchentliche Leerung gegen eine zusätzliche Gebühr (101,16 €) möglich. Die Gebühren für Mehrvolumen betragen unverändert:
je Behälter |
jährlich € bei Abfuhrrhythmus 4wöchentlich |
240 l Papiertonne
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18,00
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1.100 l Papiertonne
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78,00 |
2.500 l Papiertonne
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180,00
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5.000 l Papiertonne
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360,00
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