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Ehrenbürger unserer Stadt

Wie wird man Ehrenbürger?

Die Regelungen rund um das Ehrenbürgerrecht sind in unserer Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen durch die Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der II. Nachtragssatzung festgehalten.

Unter anderem ist dort geregelt, in welchen Fällen jemandem das Ehrenbürgerrecht verliehen werden kann. Demnach gilt es, den Titel "Ehrenbürger" einer Persönlichkeit zu vergeben, die sich um das Ansehen und das Wohl der Stadt Bergisch Gladbach außerordentlich verdient gemacht hat. Hierbei wird auf die Würdigung des gesamten Lebenswerkes abgestellt. Die außerordentlichen Verdienste müssen weit über das übliche Maß hinausgehen. 

Das Ehrungsverfahren läuft so ab, dass die Ehrungsvorschläge ausschließlich von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister sowie den Mitgliedern des Rates unterbreitet werden. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Ehrungen anzuregen. 

Über die Ehrungsvorschläge entscheidet der Rat in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.