Kanalanschluss
Wie kann ich mein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anschließen?
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihr Haus (Grundstück) an die öffentliche Abwasseranlage
anschließen möchten, ist zunächst gemäß der zurzeit geltenden Entwässerungssatzung eine
sogenannte Zustimmung (Entwässerungsgesuch) für den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage zu beantragen.
Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte aus dem Entwässerungsantrag.
Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100:
Bei kleinen Grundstücken mit einer abflusswirksamen Fläche bis zu 800 m² und einer
Kanalanschlussleitung DN 150 kann auf einen Überflutungsnachweis verzichtet werden.
Darüber hinaus ist ein Überflutungsnachweis für die Entwässerungsplanung erforderlich und
ist mit Antragstellung einzureichen.
(Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Versickerungsanlagen.)
Ausführung von Anschlussleitungen
Nach Erhalt der Zustimmung ist für die Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen ein
Kanalanschlussschein für die Arbeiten an der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich.
Anschlussarbeiten jeglicher Art sowie Sanierungen an der Anschlussstelle der öffentlichen Abwasseranlage dürfen nur durch von der Stadt hierfür zugelassene Unternehmer ausgeführt werden.
1. Zulassung
- Berechtigt zur Ausführung der Anschlussarbeiten und Sanierung an der Anschlussstelle zum
öffentlichen Sammelkanal sind nur Unternehmer, die von der Stadt hierfür
zugelassen sind. Diese finden Sie in unserer Unternehmerliste.
2. Voraussetzungen für die Zulassung sind:
- die schriftliche Anerkennung dieser Bestimmungen durch den Unternehmer,
- der Nachweis des Unternehmers über ordnungsgemäß ausgeführte gleichwertige Kanalbauarbeiten; der Nachweis gilt als erbracht, wenn Gütesicherung RAL GZ 961 oder vergleichbares Zertifikat vorliegt, die Eintragung bei der Handwerkskammer
- die Eintragung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) für den Bereich Tiefbau.
- Die Zulassung wird auf die Dauer von zwei Jahren befristet und kann verlängert werden.
- Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn schwerwiegend oder wiederholt nicht fachgerecht gearbeitet wurde,
- gegen diese Bestimmungen verstoßen worden ist, oder wenn den Aufforderungen der Stadt nicht nachgekommen wurde.
Für die Herstellung von Anschlussleitungen an der öffentlichen Abwasseranlage gelten die hierfür
herausgegebenen technischen Bestimmungen.
(Diese werden mit dem Antrag auf Ausstellung des Kanalanschlussscheines verschickt.)
Mit der Zulassung übernimmt die Stadt keine Haftung für eine ordnungsgemäße Arbeit der
Unternehmer.
Die Herstellung, Erneuerung, Renovierung, Reparatur, Sanierung mit Schlauchlinern, Veränderung
und die Beseitigung von Anschlussleitungen führen Sie als der Anschlussnehmer/Anschlussnehmerin
eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch.
Für die Arbeiten in der öffentlichen Verkehrsfläche sind weitere Anträge und Genehmigungen
anderer Fachbereiche der Stadtverwaltung erforderlich.
Da diese unterschiedliche Aufgaben mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen haben, ist es deshalb
erforderlich, getrennte Anträge bei anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung zu stellen.
Mit den Arbeiten darf erst dann begonnen werden, wenn alle Genehmigungen vorliegen.
Zur Anbindung an den öffentlichen Kanal ist ein Antrag erforderlich, den Sie hier herunterladen können.
Formular Kanalanschlussschein