Festmist, Jauche, Gülle und Silagesickersaft sind den wassergefährdenden Stoffen zuzurechnen, die geeignet sind, Gewässer oder deren Eigenschaften nachhaltig zu schädigen;
Aus diesem Grund werden an die Standortwahl und die Errichtung, an den Betrieb und die Stilllegung von Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) hohe Anforderungen gestellt, um einen bestmöglichen Schutz von Gewässern vor einer Verunreinigung mit diesen Stoffen sicherzustellen.