Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt keine Anträge entgegen.
Bei der Beantragung des Führerscheins ab 17 ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
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begleitetes Fahren bei bereits vorhandendem Kartenführerschein
begleitetes Fahren ohne Kartenführerschein
Begleiterprüfung je Begleiter
Letzte Aktualisierung: 04.01.2021
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