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Übernehmen

Umtausch in EU-Kartenführerschein

Entgegennahme von Anträgen für den Untausch in den EU-Kartenführerschein


Anträge auf Umtausch des bisherigen Papierführerscheins in einen neuen EU-Führerschein werden auch in den Bürgerbüros entgegengenommen.
Jedoch nur für die Jahrgänge 1953-1971 und später ! Alle früherenJahrgänge wenden sich bitte direkt an den Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Antrag wird von einem der Bürgerbüros geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung.

  • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Lesen Sie hier, wann Sie an der Reihe wären:
Wenn man noch im Besitz eines Papierführerscheines ist, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahrgängen:
- Jahrgänge 1953-1958: Umtausch bis 19.01.2022
- Jahrgänge 1959-1964: bis 19.01.2023
- Jahrgänge 1965-1970: bis 19.01.2024
- 1971 oder später: 19.01.2025
Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen erst bis 2033 den Umtausch vornehmen.

Wenn man bereits im Besitz eines Führerscheines im Scheckkartenformat ist, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheines:
D.h. Führerscheine, die nach dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssten wie folgt umgetauscht werden:

- 1999-2001: bis 19.01.2026
- 2002-2004: bis 19.01.2027
- 2005-2007: bis 19.01.2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2009: bis 19.01.2030
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2012-18.01.2013: bis 19.01.2033
 

Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.

Unterlagen

  • Der bisherige Führerschein,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund).
  • Inhaber der Klasse 2 (LKW) oder der Klasse 3 (nur über 50-Jährige bei Beantragung der Klasse CE 79) müssen außerdem beifügen: Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung, augenärztliches Gutachten.

Gebühr/Kosten

 

• Beim Bürgerbüro werden für die Umstellung des Führerscheins Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,30 Euro erhoben. •  Beim Rheinisch-Bergischen Kreis werden für die Umstellung des Führerscheins Verwaltungsgebührenin Höhe von 29,00 Euro erhoben.

 

Letzte Aktualisierung: 27.08.2024

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