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Grundsteuerreform - Hinweise und Informationen

Wichtige Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer zum Thema Grundsteuerreform


Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund über einen langen Zeitraum nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Am 18. November 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Grundsteuerreform verabschiedet (sogenanntes Bundesmodell) und den Ländern durch eine Öffnungsklausel ermöglicht, ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. Das Land Nord­rhein-Westfalen (NRW) hat von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht. Damit gilt das Bundesmodell in NRW.

Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in Bergisch Gladbach und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Das, was Bergisch Gladbach lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“. Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher. Und das ist eine gute Nachricht.

Wie läuft die Reform ab?
Die Finanzämter haben zum größten Teil die neuen Grundsteuerwerte anhand der eingegangen Erklärungen ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wird, den Sie vom Finanzamt Bergisch Gladbach bereits erhalten haben oder noch erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel ist insofern auch das Finanzamt Bergisch Gladbach zuständig. An den Messbescheid ist die Stadt Bergisch Gladbach bei der Festsetzung der Grundsteuer gebunden. Die Stadt Bergisch Gladbach wendet in einem letzten Schritt nur noch die Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es vor Ort mindestens zwei: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). Die Hebesätze gelten jeweils für alle steuerzahlenden Personen einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.

Was heißt das für Ihre Grundsteuer?
Wesentlich für Sie als grundsteuerzahlende Person ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Bundesrecht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Stadt ab. Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar. Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Städte ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Stadt nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen! Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Stadt Bergisch Gladbach nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht. Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an. Allerdings werden sich die individuellen Steuerzahlungen verändern (Lastenver­schiebungen von den Nicht-Wohngrundstücken zu den Wohngrundstücken). Aus diesem Grund werden einige mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weni­ger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsge­richts und - angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Be­wertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte - unvermeidbar. Das Land und die Kommunen stehen derzeit vor der Herausforderung, die Auf­kommensneutralität zu sichern und insbesondere systematische Lastenverschie­bungen zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken zu vermeiden.

Dürfte das Grundsteueraufkommen in 2025 überhaupt erhöht werden?
Dies ist rechtlich in jedem Falle zulässig. Es bleibt jedoch dabei: Keine Stadt erhöht wegen der Reform das Grundsteueraufkommen!
Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung ihrer aktuellen Aufgaben nicht aus, muss auch über angemessene Steuererhöhungen nachgedacht werden. Dies kann allerdings jederzeit passieren und hat nichts mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zu tun.

Wann steht Ihre neue Grundsteuer fest?
Mit Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. In der Zwischenzeit schließen die Finanzämter die noch ausstehenden Bewertungen ab. Anschließend können die Städte ihre Hebesätze rechnerisch an die neuen Werte anpassen. Erst dann kann die neue Grundsteuer für jeden individuell berechnet werden. Bis dahin braucht es also noch etwas Geduld und wir raten daher von eigenen Ergebnisberechnungen ab, die mit entsprechenden Tools im Internet angeboten werden.


Das Bundesministerium der Finanzen und das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen haben weitere Informationen und ein Erklär-Video für alle Eigentümerinnen und Eigentümer zur Grundsteuerreform aufbereitet und auf den folgenden Internetseiten zur Verfügung gestellt:

Bundesministerium der Finanzen:
Die neue Grundsteuer - Fragen und Antworten
Erklär-Video „Erklär doch mal, Robin“

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen:
Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Einfach erklärt: Das Grundsteuerportal | Finanzverwaltung NRW

Rechtsgrundlage für die Bewertung des Grundeigentums
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer

Pressemitteilung der Stadt Bergisch Gladbach vom 27.09.2022 zum Thema Grundsteuerreform

Letzte Aktualisierung: 23.10.2024

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