Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen eine monatliche Geldleistung. Die Höhe der Geldleistung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose.Die Geldleistung erhalten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und
Die Leistung wird unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen gewährt, soweit die Personen nicht schon entsprechende Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Der Antrag kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Letzte Aktualisierung: 21.08.2018
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: