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Blindengeld/Blindenhilfe

Entgegennahme von Anträgen auf Blindengeld

Blinde erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen Blindengeld. Die Höhe des Blindengeldes bestimmt sich nach den Vorschriften über die Blindenhilfe des Bundessozialhilfegesetzes.

Das Landesblindengeld erhalten Personen

  • deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt,
  • deren Sehschärfe mehr als 1/50 beträgt, aber gravierende weitere Einschränkungen des Sehvermögens vorliegen (z.B. Gesichtsfeldausfälle).

 

Landesblindengeld wird unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen gewährt. Geldleistungen der Pflegeversicherung wegen häuslicher Pflege werden auf die Blindenhilfe teilweise angerechnet.


Der Antrag kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Augenfachärztliches Attest oder
  • Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Merkmal "Bl"

Formulare

Letzte Aktualisierung: 15.04.2020

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