Blinde erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen Blindengeld. Die Höhe des Blindengeldes bestimmt sich nach den Vorschriften über die Blindenhilfe des Bundessozialhilfegesetzes. Das Landesblindengeld erhalten Personen
Landesblindengeld wird unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen gewährt. Geldleistungen der Pflegeversicherung wegen häuslicher Pflege werden auf die Blindenhilfe teilweise angerechnet.
Der Antrag kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Letzte Aktualisierung: 15.04.2020
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