Gehörlose erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen eine monatliche Geldleistung. Die Höhe der Geldleistung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose.Gehörlos sind Personen
Die Leistung wird unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen gewährt, soweit die Personen nicht schon entsprechende Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Der Antrag kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Letzte Aktualisierung: 21.08.2018
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