Zustands- und Funktionsprüfung
Häufig gestellte Fragen
Aus defekten Abwasseranlagen kann Abwasser aus- treten und zu Bodenverschmutzungen und Grundwasserverunreinigungen führen.
Das ist der Fall, wenn die Anlage oberhalb des Grundwasserspiegels liegt. Grundwasserverunreinigungen und Bodenverunreinigungen sind potentielle Straftatbestände (§ 324 StGB: Gewässerverunreinigung, § 324a StGB: Bodenverunreinigung), die sich gegen den Betreiber der defekten Abwasseranlage richten, d.h. gegen den Grundstückseigentümer. Wenn die Abwasseranlage unterhalb des Grundwasserspiegels liegt, tritt Grundwasser in die Anlage ein. Grundwasser im Abwassernetz bezeichnet man als "Fremdwasser". Dieses Fremdwasser belastet die öffentlichen Kanalnetze und Kläranlagen:
Erstens kostet es viel Energie und Geld, wenn Pumpwerke im öffentlichen Netz wegen Fremdwassers öfter als nötig anspringen.
Zweitens sind mit Fremdwasser belastete Kanalnetze hydraulisch chronisch überlastet. Das kann zu Austritt von Mischwasser (Schmutzwasser mit Fremdwasser und Niederschlagwasser gemischt) in Gewässer führen.
Drittens verschlechtert sich durch Fremdwasser die Reinigungsleistung der öffentlichen Kläranlagen, was indirekt zu einer Mehrbelastung der nach gelagerten Gewässern führt. Das liegt daran, dass die biologisch arbeitenden Kläranlagen auf eine ausreichende Schmutzkonzentration angewiesen sind. Mit Fremdwasser verdünntes Schmutzwasser ist sprichwörtlich zu sauber für einen optimal funktionierenden Reinigungsprozess (würde man z.B. einen Automotor mit verdünntem Benzin betreiben, liefe er schlecht oder gar nicht mehr).
Aus diesen Gründen hat die Vermeidung von Fremdwasser höchste Priorität für das Abwasserwerk. Da der Eintrag von Fremdwasser zu einem erheblichen Teil aus Grundstücksentwässerungen stammt, muss man Fremdwasser aus dem öffentlichen Netz verbannen.
Damit die Zustands- und Funktionsprüfung vom Abwasserwerk anerkannt wird.
Aufgrund der Komplexität der Randbedingungen bei der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen sind an Sachkundige hohe fachliche, tech-nische und rechtliche Anforderungen zu stellen. Für die Eignung der Firmen wurden Qualitätsnormen festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine zufrieden stellende Leistung für den Grundstückseigentümer sichergestellt werden kann.
Auch bei Neubauten ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Entwässerungsanlage nachzuweisen.
Wenn Sie einen Nachweis zur Zustands- und Funktions-prüfung aus dem Neubau oder einer Sanierung Ihrer Abwasserkanäle haben welcher nach dem 01.Januar 1996 ausgestellt wurde, dann kann dieser ggf. nach Prüfung durch das Abwasserwerk anerkannt werden.
Senden Sie diese Dokumente an die:
Stadt Bergisch Gladbach
Abwasserwerk
- Grundstücksentwässerung -
Rathaus Bensberg
Wilhelm-Wagener-Platz 1
51429 Bergisch Gladbach
Nur indirekt.
Zwar ist der Eigentümer der Immobilie für private Grundstücksentwässerungsanlagen verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der vom Eigentümer beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage gewähren.
Es kann auch sein, dass Sie für einen kurzen Zeitraum der Prüfung Ihre sanitären Anlagen und anderen Abwasser produzierenden Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nicht benutzen können.
Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein sehr großes Auftragspotential.
Das hat auch eine Reihe unseriöser Firmen („Kanalhaie“) erkannt. Bei den „Kanalhaien“ arbeiten oftmals Drückerfirmen und Kanaldienstleistungsunternehmen zusammen. Die Drückerkolonnen gehen auf Kundenfang. Bevorzugt werden ältere Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Haustür angesprochen und regelrecht überrumpelt. Aber auch jüngere Hauseigentümer sind vor den Machenschaften dieser dubiosen Firmen häufig nicht gefeit.
Die Masche der unseriösen Firmen ist ganz einfach: Es wird eine Kamerauntersuchung der Abwasserleitungen zu einem sehr geringen Pauschalpreis angeboten. Meist wird auf die sofor-tige Unterzeichnung eines oftmals weit überteuerten oder sogar unnötigen Arbeitsauftrages gedrängt.
Beachten Sie, es besteht kein Grund zur Eile!
Vergleichen Sie in Ruhe die Preise der Fachfirmen für eine seriöse Zustands- und Funktionsprüfung, auch für eventuell notwendige Arbeiten an Ihren Abwasserkanälen! Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!
Nein, denn nach Erneuerung oder wesentlichen Änderungen ist ein Nachweis über den Zustand und die Funktionsfähigkeit zu erbringen.
Auskunft über Ihre Hausanschlussleitungen und den Anschluss an den öffentlichen Kanal können Sie unter Umständen bei der Stadt Bergisch Gladbach erfragen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Unteren Bauaufsicht zwecks Akteneinsicht.
Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass sich die zuvor genannten Abwasserbehandlungsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden müssen.
Nein. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand seiner Grundstücksentwässerungsanlage nachzuweisen.
Daher ist er allein für die Vorlage der Dokumente beim Abwasserwerk verantwortlich.
Unter Umständen ist dieses Risiko durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt.
Sehen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach oder lassen Sie sich fachkundig beraten.
Wenn Ihnen ein Schaden bekannt wird, bei dem Abwasser in das Erdreich einsickern kann, müssen Sie unverzüglich handeln.
Die Sanierungspflicht ist für defekte, private Abwasserleitungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und im Landeswassergesetz NRW geregelt.
Wenn eine Prüfpflicht besteht muss, dass erdverlegte Leitungsnetz komplett untersucht werden, zumindest soweit es sich um Schmutzwasser führende Leitungen handelt.
Es müssen auch alle Seitenstränge des Netzes unter dem Gebäude untersucht werden. Das bedeutet praktisch, dass für eine Kamerauntersuchung nur Kamerasysteme eingesetzt werden können, die in der Lage sind, innerhalb des Systems auch in Seitenzweige abzubiegen. Vor Beauftragung einer TV-Untersuchung sollte man deshalb ausdrücklich fragen, ob solche abbiegefähigen Kameras verfügbar sind; herkömmliche Schiebekameras können nicht abbiegen und können daher nur einen Teil des Systems inspizieren. In einem solchen Fall müsste laut DIN 1986-30 doch noch eine Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden.
Eine solche Druckprüfung führt aber mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Befund "undicht" als eine rein optische Untersuchung.
Der Sachkundige entscheidet vor Ort an Hand der vorliegenden Situation, ob eine optische Inspektion ausreichend ist und auf eine Druckprüfung verzichtet werden kann.
Das technische Regelwerk schreibt keine bestimmten Kameratypen vor; es stellt aber Anforderungen, die nur durch bestimmte Typen von Kameras überhaupt erfüllbar sind.
Stand der Technik sind Farbkameras mit hoher Auflösung, deren Optiken dreh- und schwenkbar sind, so dass man Details aus der Nähe und aus idealem Blickwinkel betrachten und aufzeichnen kann.
Da das technische Regelwerk die vollständige TV-Untersuchung des gesamten Leitungsnetzes fordert, müssen die verwendeten Kameras im Leitungsnetz abbiegefähig sein. In einem verzweigten Leitungsnetz kann unter Umständen der Einsatz einer einfachen Schiebekamera nicht möglich sein. Vor der Beauftragung einer Kamerauntersuchung sollten Sie also unbedingt erfragen, ob ein abbiegefähiges Kamerasystem eingesetzt wird!
Hier gibt es mehrere Lösungswege, die ohne Erdarbeiten auskommen :
Beim Liner-Verfahren wird ein Schlauch aus Glasfaser- oder Textilgewebe, der mit einem Kunstharz getränkt ist, in den defekten Kanal eingezogen. Das Material härtet aus und dichtet die schadhaften Stellen ab.
Beim Flutungsverfahren werden zwei verschiedene Flüssigkeiten nacheinander in die Leitungen gepumpt. Diese dringen in die Undichtigkeiten ein, bilden eine Verbindung und beseitigen die Undichtigkeiten. Das umgebende Erdreich wird verfestigt und stabilisiert die Kanäle.
Im Kanalinneren entsteht also bei beiden Verfahren eine neue dichte Innenhaut.
Dies kommt natürlich auf die Kalkulation der Unternehmer und den Aufwand vor Ort an.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen fachkundigen Dienstleister beauftragen. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. Oft bietet es sich auch an, sich mit weiteren Nachbar-Eigentümern zusammenzutun, um ein günstiges Angebot auszuhandeln.
Ja, der Grundstückseigentümer muss die Arbeiten vergleichbar mit jedem anderen Handwerkerauftrag eigenständig abwickeln.
Die für Sie geltende gesetzliche Grundlage ist die Entwässerungssatzung der Stadt Bergisch Gladbach.
Sowohl Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung als auch die Sanierungsarbeiten können eventuell über ein KfW-Darlehen finanziert werden. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Hausbank nach, welche Sie bezüglich zinsgünstiger KfW-Darlehen und der aktuellen KfW-Förderprogramme informieren und beraten kann. Nähere Informationen zu Förderungen erhalten Sie auch beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW in Düsseldorf.
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