Zustands- und Funktionsprüfung
Gesetzesgrundlagen
Hausanschlussleitungen müssen seit je her dicht sein.
Neu ist nur, dass einige Grundstückseigentümer dies innerhalb einer bestimmten Frist prüfen müssen und den Nachweis darüber zu erbringen hat. Grund dafür sind folgende Regelungsbereiche: