Durch den Besitz und als Nutzungsberechtigter eines Denkmals können Sie einige Vorteile erlangen.
Steuervergünstigungen
Aufwendungen (ausgeschlossen: Eigenleistungen) am Denkmal, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Denkmal zu erhalten und/oder sinnvoll zu nutzen, können zu Steuervergünstigungen führen.
Dies gilt auch bei Gebäuden, die selbst nicht als Baudenkmal unter Schutz gestellt sind, aber im Bereich einer rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzung liegen. Hier können jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt werden, die zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe oder Gesamtanlage erforderlich sind.
Um die steuerlichen Vergünstigungen erhalten zu können, benötigen Sie eine steuerliche Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW zur Vorlage beim Finanzamt.
Näheres unter:
› Anträge
Zuwendungen/Zuschüsse
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen an geschützten Denkmälern Privater und für Maßnahmen an Gebäuden/Gebäudeteilen innerhalb des Geltungsbereichs einer Denkmalbereichssatzung, die zur Erhaltung des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, können Sie vor Beginn der Maßnahme einen finanziellen Zuschuss beantragen. Die Förderung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und ist von der Anzahl und der Dringlichkeit der eingegangenen Anträge sowie der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abhängig.
Tipp:
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
› Kontakt
Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW
Das Land bewilligt über die Bezirksregierung Köln direkte Landeszuschüsse für bedeutende Denkmäler wie den Aachener und den Kölner Dom, aber auch – auf entsprechenden Antrag - für erforderliche denkmalpflegerische Maßnahmen an sonstigen privaten oder kirchlichen Denkmälern,
- die gegenüber normaler Bauunterhaltung einen unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand mit sich bringen,
- die nicht durch eine wirtschaftliche Nutzung finanziert werden können, wie etwa bei Brunnen, Windmühlen, Wegekreuzen etc.,
- die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Nähere Informationen sowie das Anmeldungsformular erhalten Sie bei der
› Bezirksregierung Köln.
Zinsgünstige Darlehen
Das Land NRW gewährt über die NRW-Bank zinsgünstige Darlehen für die Durchführung von denkmalpflegerischen Maßnahmen. Informationen hierzu finden Sie bei der NRW-Bank.
› Förderung selbst genutzten Wohnraums/ denkmalgerechte Erneuerung
› gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler
Der Besitz eines Denkmals bringt auch Pflichten mit sich.
Als Eigentümer eines Denkmals müssen Sie Ihr Denkmal
- instand halten,
- instand setzen,
- sachgemäß behandeln
- und vor Gefährdung schützen,
soweit es Ihnen zumutbar ist (vgl. § 7 DSchG NRW)
Diese Erhaltungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass bauliche Veränderungen grundsätzlich verboten sind. Mit der Unterschutzstellung ist keineswegs die Unveränderbarkeit eines Denkmals festgeschrieben. Sie bedürfen vielmehr der Erlaubnis der Gemeinde.
Der Erlaubnis bedarf, wer
- Denkmäler beseitigen,
- verändern,
- an einen anderen Ort verbringen
- oder die bisherige Nutzung ändern will
- oder die engere Umgebung von Denkmälern verändern will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen, ist die Erlaubnis zu erteilen. Bei der Beurteilung der geplanten Maßnahme stehen der Substanzerhalt und die Wahrung des Gebäudecharakters an erster Stelle. Daneben wird aber auch berücksichtigt, dass sich die Anforderungen an Gebäude im Laufe der Jahre geändert haben und somit Modernisierungen unumgänglich sind.
In der Regel werden für alle Beteiligten zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, wenn bereits im Vorfeld bei Veränderungen, Maßnahmen etc. an Denkmälern der Kontakt zwischen Denkmaleigentümern, Architekten und uns, der Unteren Denkmalbehörde, hergestellt wird und Gespräche stattfinden.
Nähere Informationen zur Erlaubnis unter
› Anträge.
Bei allen Fragen zum Denkmal stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.