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Wissenswertes zum Denkmalschutz

Mit dem Wort "Denkmal" verbinden wir viele verschiedene, teils sehr unterschiedliche Vorstellungen. Während die Einen zuerst an die sogenannten Highlights wie das Schloss Bensberg denken, fallen den Anderen die vielen Fachwerkhäuser ein, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt das Bild Bergisch Gladbachs mitprägen.

Ebenso unterschiedlich fallen die Vorstellungen über den seit 1980 gesetzlich bestehenden Denkmalschutz aus.

Mit den hier zusammengestellten Informationen möchten wir all jenen, die mit dem Thema Denkmalschutz konfrontiert sind, eine Orientierung geben.

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 DSchG NRW).

In welchen Fällen ein öffentliches Interesse besteht, hat der Gesetzgeber weitgehend definiert. Demnach müssen die Sachen

  • bedeutend für die Geschichte der Menschheit oder
  • bedeutend für Städte und Siedlungen oder
  • bedeutend für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sein

und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.