Was muss ich tun, wenn ich nicht mit der Veröffentlichung meines Grundstücks im Baulückenkataster einverstanden bin?
Falls Sie (Mit-)Eigentümer einer in der Baulückenbörse erfassten Fläche sind und nicht möchten, dass Ihr Grundstück in der Baulückenbörse aufgenommen wird, können Sie das im Downloadkasten vorhandene Widerspruchsformular ausfüllen und an uns senden. Ihr Grundstück wird dann aus der Baulückenbörse entfernt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Löschung Ihres Grundstücks aus der Baulückenbörse je nach Arbeitsanfall einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Letzte Aktualisierung: 23.08.2016