Was ist eine Baulückenbörse?
Die Baulückenbörse ist eine Übersicht über in der Stadt vorhandene Wohnbauflächen, die bisher nicht oder nur suboptimal bebaut sind. In der Baulückenbörse aufgenommen wurden zum einen Grundstücke, die laut einem rechtskräftigen Bebauungsplan (§ 30 Baugesetzbuch) als Wohnbaufläche ausgewiesen, aber bisher nicht bebaut sind. Zum anderen enthält die Baulückenbörse Grundstücke, die im Innenbereich liegen und nach § 34 Baugesetzbuch voraussichtlich bebaut werden könnten. Voraussetzung für eine Bebauung ist sowohl bei den Flächen nach § 30 Baugesetzbuch, als auch bei denen nach § 34 Baugesetzbuch, dass die Erschließung gesichert ist.
Die Baulückenbörse erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Sie umfasst überwiegend Grundstücke im Privatbesitz, weshalb nicht alle dargestellten Flächen kurzfristig einer Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist ein Anliegen der Stadt, diese Flächen in Zusammenarbeit mit den Eigentümern nach Möglichkeit einer Bebauung zuzuführen.
Im Rahmen der Baulückenbörse werden keine Kontaktdaten der Grundstückseigentümer veröffentlicht. Die Kontaktaufnahme zwischen Bauinteressenten und Grundstückseigentümer erfolgt über das Team Baulandmanagement, dass Ihre Einzelanfrage zu einem Grundstück gerne an den Grundstückseigentümer weiterleitet. Wie bei einer Chiffre-Anzeige ermöglicht diese Vorgehensweise die Kontaktaufnahme, ohne dass der Eigentümer seine Identität im Internet preisgibt.
Hinweis
Durch die Aufnahme der Grundstücke in die Baulückenbörse können keine planungs- oder baurechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit kann nur verbindlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag für ein konkretes Vorhaben geklärt werden.
Letzte Aktualisierung: 23.08.2016