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Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach
- Was ist das und warum geht mich das etwas an?

Der neue Flächennutzungsplan soll ein Handlungsrahmen für die Entwicklung von Bergisch Gladbach bis ins Jahr 2035 werden. Er konkretisiert die Planungen des Landes (Landesentwicklungsplan) und der Region (Regionalplan). Von den Regelungen im Flächennutzungsplan ist jeder betroffen, auch wenn er noch keine verbindlichen Regelungen für jedermann und für einzelne Grundstücke trifft. Da die Stadtverwaltung bei ihren Entscheidungen zu Bauanträgen im Außenbereich oder bei der Aufstellung von Bebauungsplänen an den Flächennutzungsplan gebunden ist, sind die Bürgerinnen und Bürger indirekt betroffen.
Der Flächennutzungsplan ist nicht parzellenscharf, das bedeutet, dass grundsätzlich ein planerischer Spielraum von rund einer Grundstückstiefe besteht. Er ist ein „vorbereitender Bauleitplan“, das heißt, der Flächennutzungsplan regelt lediglich, wo beispielsweise ein neues Wohngebiet entstehen soll, legt aber noch nicht fest, ob dort Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen.
Die für jedermann verbindlichen Regelungen sind den Bebauungsplänen vorbehalten. Deshalb werden die Bebauungspläne „verbindliche Bauleitpläne“ genannt. Verbindlich ist der Flächennutzungsplan hingegen für alle Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche öffentlichen Stellen einer einheitlichen Strategie folgen.
Im Flächennutzungsplan kann nicht entschieden werden und wird daher auch noch nicht entschieden, ob und wann eine Fläche tatsächlich bebaut wird. Wenn sich aber der prognostizierte Bedarf nach neuem Bauland oder anderen neuen Nutzungen bestätigt, dann sorgt der Flächennutzungsplan dafür, dass die neuen Flächen in den großen strategischen Rahmen passen.
Der Flächennutzungsplan ist ein gesetzlich geregeltes Instrument. Seine Funktion, seine Inhalte und auch das Verfahren seiner Erarbeitung sind im Baugesetzbuch, insbesondere in den Paragrafen 1 bis 7, geregelt.

Bestandteile des Flächennutzungsplans

Was gehört zum Flächennutzungsplan? Zunächst der Plan selbst, der stets das gesamte Stadtgebiet umfasst. Die unterschiedlichen Nutzungen sind dabei durch Farben gekennzeichnet, zum Beispiel Wohnbauflächen in (blassem) rot, gewerbliche Bauflächen in grau, landwirtschaftliche Flächen in hellgrün, Wald in dunkelgrün. Flächen für Versorgungsanlagen (zum Beispiel Kläranlage) sind in hellgelb, Verkehrsflächen in dunklem gelb (Straßen) oder kräftigem violett (Bahnflächen) dargestellt. Auch Sondergebiete (zum Beispiel für großflächigen Einzelhandel oder Krankenhäuser) werden in orange und Gemeinbedarfsflächen (unter anderem für Schulen oder Sportanlagen) in hellem violett dargestellt.

Ausschnitt FNP
Ausschnitt Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach

Zudem werden zum Beispiel Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete gekennzeichnet. Dies alles ist sinnvoll, um einen umfassenden Eindruck aller für ein bestimmtes Gebiet relevanten Nutzungsregelungen, Ziele und Beschränkungen zu gewinnen.
Zum Flächennutzungsplan gehört auch eine Begründung. Sie erläutert die Inhalte des Plans, stellt die Zusammenhänge zu anderen Planungen dar und macht auch deutlich, was jeweils getan werden oder gegeben sein muss, wenn bestimmte neue Baugebiete realisiert werden sollen. Die Begründung enthält zudem Fachbeiträge, zum Beispiel aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsförderung.
Ein wichtiger Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht. Er beschreibt den Zustand der Umwelt aus verschiedenen Blickwinkeln, darunter dem Klimawandel, und bewertet die Auswirkungen der neuen Bauflächen auf die Umwelt.

Zusätzlich zur Begründung sind in sogenannten Steckbriefen die Flächen enthalten, die für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind. Betrachtet wurden dabei städtebauliche und umweltrelevante Kriterien. Anhand dieser Kriterien wird nachvollzogen, warum diese Flächen für eine bauliche Nutzung dargestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 16.05.2019