Sondernutzung von Verkehrsflächen: Werbung und Tiefbau
Das Plakatieren oder Errichten von Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum und auf öffentlichen Flächen gilt als Sondernutzung, die zuvor bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Gleiches gilt für das Abesenken von Bordsteinen und andere Tiefbaumaßnahmen, die Verkehrsflächen der Stadt Bergisch Gladbach betreffen.
Alle notwendigen Anträge und Merkblätter können Sie untenstehend als PDFs herunterladen.
Sondernutzung für Werbung, Werbeanlagen und Plakatierung
Bordsteinabsenkungen und Aufbruch öffentlicher Verkehrsflächen