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Sondernutzung von Verkehrsflächen:
Arbeiten, Halteverbote, Baustellen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Onlineantrag für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 6 StVO

Der Antrag ist durch die ausführende Firma mit ausreichend Vorlauf inklusive den erforderlichen Dokumenten wie Lagepläne, Verkehrszeichenpläne usw. online einzureichen.

Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen. Bei umfangreicheren Maßnahmen (Vollsperrung, Lichtsignalanlage etc.) ist entsprechend mehr Vorlaufzeit einzuplanen.

Im Antrag ist ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung (Angabe der Privatadresse) zu benennen, der vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen muss. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit eventuellen Schulungsnachwesien dem Onlineantrag als Dokumente bei.

Sollte es im Rahmen der Arbeiten zu Einschränkungen bei der Müllabfuhr kommen, können hier online die Abfuhrtermine abgefragt werden.

Besondere Auflagen und Hinweise für:

Es gelten die Aufgrabungsrichtlinien der Stadt Bergisch Gladbach für alle Aufbrüche und Aufgrabungen öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Geh- und Radwege, sowie Plätze).

Das Arbeitsende ist der städtischen Aufbruchsverwaltung sowie der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer Fertigstellungsanzeige mitzuteilen. Nutzen Sie hierzu bitte das folgende Onlineformular.

Gebühren (ab 01.03.2023)

Euro

Verwaltungsgebühr (Grundgebühr)

30,00

zusätzlich Tagesgebühr (pro Kalendertag)

1,50

Dringlichkeitszuschlag (bei Antragsvorlauf <14 Tage)

30,00

Änderung / Ergänzung

20,00

Verlängerung

20,00

Tagesgebühr bei Verlängerung (pro Kalendertag)

3,00

Entfallen durch die Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr für die entgangenen Parkgebühren zu zahlen.

Haltverbote für Umzüge, Anlieferungen o.ä.

Onlineantrag auf Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes

Besondere Auflagen und Hinweise für Haltverbote

Besondere Auflagen für Schräg-/Möbelaufzüge

Die Haltverbote sind mit einem Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen vor der geplanten Maßnahme aufzustellen. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist daher mit ausreichend Vorlauf einzureichen.

Neben einer Grundgebühr von 30,00 Euro wird ein Tagessatz von 1,50€ pro Kalendertag im Genehmigungszeitraum erhoben. Bei einer Verlängerung erhöht sich der Tagessatz auf 3,00€ pro Kalendertag. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr zu zahlen.

Hierbei handelt es sich lediglich um die Genehmigung zur Aufstellung der Haltverbote. Die Haltverbote selber sind z.B. über eine Umzugsfirma oder eine Fachfirma für Verkehrssicherung aufzustellen. Unter Umständen kann das Material jedoch beim städtischen Bauhof in der Ferdinandstraße kostenpflichtig ausgeliehen und abgeholt werden. Hierzu ist eine rechtzeitige Absprache unter Tel. 02202/14-2769 erforderlich.

Sondernutzung (Container, Gerüste, Baustelleneinrichtung/Materiallager, Standrohr usw.) auf öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Geh-/Radwege, Seitenstreifen o.ä.)

Onlineantrag zur Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Sobald eine Absicherung durch Verkehrszeichen erforderlich ist (die Festlegung obliegt der Straßenverkehrsbehörde), muss gleichzeitig eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO getroffen werden. Im Antrag ist dann ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung zu benennen, der vor einem erstmaligen Einsatz in Bergisch Gladbach einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen muss. Fügen Sie hierzu bitte einen Scan dieses Vordrucks (PDF) zusammen mit eventuellen Schulungsnachwesien dem Onlineantrag als Dokumente bei.

Besondere Auflagen und Hinweise für:

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist durch die ausführende Firma einzureichen. Grundsätzlich gilt eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen. Bei umfangreicheren Maßnahmen (Vollsperrung, Lichtsignalanlage etc.) ist entsprechend mehr Vorlaufzeit einzuplanen.

Neben einer Grund-Gebühr von 25,00 Euro werden je nach Stadtteil/Straße zwischen 5,50 - 10,00 Euro Sondernutzungsgebühr pro Quadratmeter genutzter städtischer Fläche und Monat erhoben (Mindestgebühr 20 Euro). Es wird tagesgenau abgerechnet. Entfallen von der Stadt bewirtschaftete gebührenpflichtige Parkplätze, so ist eine zusätzliche Ausfallgebühr für die entgangenen Parkeinnahmen zu zahlen.

Bei Baustelleneinrichtungsflächen ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 100€ pro m² genutzter Fläche (Regelfall) zur Sicherung aller der Stadt unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung des Straßenraumes entstehenden Ansprüche vor Maßnahmenbeginn einzureichen. (Falls eine solche Sicherheitsleistung erforderlich wird, finden Sie eine entsprechende Bedingung im Genehmigungsbescheid). Bei den anderen Sondernutzungsarten behalten wir uns die Einforderung einer Sicherheitsleistung ebenfalls vor.

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn, Geh-/Radwege, Seitenstreifen o.ä.)

Onlineantrag zur Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Bei Anträgen für Veranstaltungen sind die vorgeschrieben Hygienekonzepte dem Antrag beizufügen.

Werden bei Veranstaltungen o.ä. öffentliche Flächen so in Anspruch genommen, dass sie nicht mehr dem normalen Verkehrs- oder Fortbewegungszweck dienen oder ist eine (Teil-)Sperrung von öffentlichen Flächen erforderlich, so ist eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich. Darunter fallen beispielsweise Fest-/Traditionsumzüge, Radveranstaltungen, Motorsportliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Trödelmärkte und Filmaufnahmen.

Hinweis: Sollten Sie bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen wollen, informieren Sie sich bitte zusätzlich über den zu stellenden Antrag auf der Informationsseite für Gaststättenerlaubnisse.

Der Onlineantrag ist durch den Veranstalter mit ausreichend Vorlauf einzureichen. Für die notwendige Abstimmung mit der Polizei und evtl. anderen Behörden sind bei der Antragstellung mindestens 14 Tage Vorlauf erforderlich. Anträge mit zu kurzem Vorlauf können daher nicht berücksichtigt werden.

Der Veranstalter muss gegenüber dem Straßenbaulastträger bzw. der Stadt Bergisch Gladbach erklären, dass er (ggf. durch einen zu beauftragenden Dritten) alle für die Veranstaltung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen beschafft, anbringt, unterhält und nach Beendigung der Veranstaltung wieder entfernt.

Die Gebühren für z.B. ein Straßenfest oder Polterabend betragen je nach Aufwand mindestens 25€. Bei größeren oder gewerblichen Veranstaltungen fallen höhere Verwaltungsgebühren an. Fragen Sie bitte den jeweiligen Gebührensatz vorab an.

Für die Veranstaltung muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist zusammen mit einer Veranstaltererklärung zusammen mit dem Antrag einzureichen.