Sammlung von Restmüll
Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne.
Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Abfallwirtschaftsbetrieb - erforderlich. Das Mindestvolumen von 7,5 Litern pro Person und Woche darf jedoch nicht unterschritten werden. Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen sind wählbar:
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wöchentlich |
vierzehntägig |
vierwöchentl.
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Behältervolumen |
Abfuhr |
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60 Liter |
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x
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x (nur 1-2 Pers. Grundstücke)
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90 Liter |
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x
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120 Liter |
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x
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240 Liter |
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x
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770 Liter |
x
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x
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x
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1.100 Liter |
x
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x
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x
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Abfallbehälter werden immer in der kleinstmöglichen Stückzahl bereitgestellt. Eine haushaltsbezogene Behälterbereitstellung ist daher leider nicht möglich. In Mehrfamilienhäusern müssen die Behälter so aufgestellt werden, dass sie von allen Hausbewohnern genutzt werden können. Bei benachbarten Grundstücken können auch Behältergemeinschaften gebildet werden.
Für Gewerbebetriebe werden immer separate Behälter bereitgestellt.
Anträge auf Änderung des bereitgestellten Volumens oder Abmeldungen
Anträge auf Änderung des bereitgestellten Volumens oder Abmeldungen sind monatlich möglich. Sofern der Antrag bis zum 15. eines Monats eingeht, wird die Änderung ab dem 01. des Folgemonats berücksichtigt. Nutzen Sie hierfür das Antragsformular.
Alle Abfallbehälter bis 240 l Volumen müssen grundsätzlich am Betriebshof abgeholt werden. Dies ist
montags - samstags von 9:00 - 12:00 Uhr, dienstags - donnerstags von 16:00 - 18:00 Uhr
möglich. Auf Wunsch ist auch die Anlieferung gegen Entgelt (25,00 € für den ersten, 12,50 € je weiteren Behälter bis 240 l, Großbehälter 50,00 € und 25,00 €) möglich. Bitte vermerken Sie den Anlieferungswunsch in Ihrem Antrag.
Sofern Sie Ihren Abfallbehälter am Wertstoffhof Kippemühle während dessen Öffnungszeiten abholen möchten, vermerken Sie dies bitte in Ihrem Änderungsantrag.
Wie alle anderen Abfallbehälter auch, wird die Restmülltonne nur geleert, wenn der Inhalt nicht verpresst wird und sie mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitgestellt wird. Für gelegentlich anfallende Mehrmengen von Restmüll, die nicht mehr in die Tonne passen, können Sie die in verschiedenen Stellen erhältlichen Restmüllsäcke nutzen, die Sie neben Ihrer Restmülltonne zur Abfuhr bereitstellen können.
Entsorgung von Windeln und Inkontinenzeinlagen
Hinweise für Haushalte zur Abfuhr von Windeln und Inkontinenzeinlagen
Der AWB der Stadt Bergisch Gladbach nimmt Windeln und Inkontinenzeinlagen nur im Rahmen der Restmüllabfuhr mit.
Bei vorübergehend mehr anfallendem Restmüll, kann ein städtischer Restmüllsack erworben und zur regulären Abfuhr dazu gestellt werden.
Der AWB der Stadt Bergisch Gladbach bietet keine kostenlose Windelsäcke an. Sollte das Volumen dauerhaft nicht ausreichend sein, kann durch den Eigentümer eine Volumenerhöhung der Restmülltonne beantrag werden. Das höhere Volumen ist mit einer Gebührenerhöhung verbunden.
Die Gebühr für den 70 L Restmüllsack beträgt derzeit 9,30 €.
Verkaufsstellen:
Firma Breidohr, Frische Center, De-Gasperi-Straße 1
Firma Daume, Kempener Straße 241
Firma EDEKA Feldmann, Kölner Straße 104
Firma EDEKA Hetzenegger, Herkenrather Straße 70
Firma EDEKA Willi Weiden, Altenberger-Dom-Straße 126
REWE Markt Jakubek, Kempener Straße 79
REWE Markt, Odenthaler Straße 196
REWE Wintgens, Sattlerweg 8
Gartencenter Selbach, Nußbaumer Straße 39
Bürgerbüro Bergisch Gladbach, Konrad-Adenauer-Platz 9
Wertstoffhof Kippemühle, Refrather Weg 34
Sonderregelungen für Studenten und Auslandsaufenthalte:
Studenten, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, werden auf Antrag bei der Berechnung des Behältervolumens nicht berücksichtigt. Der Antrag kann unter Vorlage der Studienbescheinigung bis zum 15.12. für das Folgejahr gestellt und höchstens zweimal wiederholt werden.
Personen, die ihren Aufenthalt auf Dauer ins Ausland verlegt haben, können für die Dauer des Auslandsaufenthalts ebenfalls auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Erforderlich ist die Vorlage einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis oder Meldebescheinigung des Drittstaates.