Ziel der Neugestaltung ist es, die Verkehrsflächen nach den Vorgaben und Kriterien des Mobilitätskonzeptes sowie den aktuellen technischen Regelwerken erfüllt werden. Dabei sollen insbesondere die Sicherheit, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität verbessert werden um für den Fußverkehr in unmittelbarer Nähe zum Zentrum ein ansprechendes und nutzerfreundliches Angebot zu schaffen. Für den Radverkehr soll mit der Planung des zweiten Abschnittes eine durchgehende Verbindung zwischen dem bereits beschlossenen
Abschnitt 1 der Paffrather Straße und der Laurentiusstraße entstehen.
Anpassungen hinsichtlich der Aufteilung der Verkehrsflächen sollen zudem den ÖPNV beschleunigen. Der Projektumfang schließt eine grundhafte Neugestaltung der Verkehrsflächen ein. Somit sind auch neue Bordverläufe, moderne Querschnitte und umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen. Die gesamten Verkehrsflächen sollen in ihrer Gestaltung den Anforderungen einer zentrumsnahen Anbindung und Aufenthaltsqualität gerecht werden.
Planungs- und Beteiligungsprozess
Zum Start der Entwicklung eines Planungskonzeptes wurde bei einem Auftakttermin mit den beteiligten Fachabteilungen sowie Verkehrsunternehmen (Wupsi, RVK) bereits eine Grundlagensammlung mit zu berücksichtigenden Sachverhalten erstellt. Auch die Verkehrsverbände ADFC, ProVelo und VCD wurden bei einem gemeinsamen Ortstermin frühzeitig in die Projektentwicklung einbezogen. Auf dieser Grundlage soll nun das weitere Konzept erarbeitet werden.
Aufgrund der herausragenden Bedeutung des zu überplanenden Straßenabschnittes wird das Projekt mit einem umfangreichen Beteiligungsprozess fortgeführt. Hierfür haben am Montag, den 16. Oktober, und Donnerstag, den 19. Oktober, auf Grundlage erster Projektskizzen mehrere Beteiligungen stattgefunden.
- Beteiligungsveranstaltung mit Interessenvertretern (Verkehrsverbände,
Verkehrsunternehmen, Immobilien- und Standortgemeinschaft Stadtmitte, uvm.)
- Beteiligungsveranstaltung mit der Bürgerschaft
Die Ergebnisse dieser Beteiligungen und Arbeitsgruppen werden in eine Vorplanung übertragen. Diese Vorplanung soll nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachabteilungen im Frühjahr 2024 zur Beschlussfassung dem Ausschuss vorgelegt werden.
Die beschlossene Vorplanung soll anschließend in die weitere Ausarbeitung zur Entwurfsplanung und Ausführungsplanung gehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist entsprechend dem Straßenbauprogramm ab 2026 vorgesehen.