Neuigkeiten aus Bensberg
Der Umbau der Schloßstraße rückt wieder ein entscheidendes Stück voran:
Der Bauabschnitt 2.2 hat wie geplant gestartet. Er reicht von Hausnummer 58 bis 66. Neben Tiefbauarbeiten und dem Verlegen des Natursteins im Fußgängerbereich und auf der Straße stehen in diesem Bauabschnitt vor allem Vorbereitungen zur Errichtung des Fontänenfelds vor der Schlossgalerie auf der Agenda.
Hier ist der Einbau von Spundwänden für die Pumpkammer geplant. Zudem dient der aktuelle Abriss der Treppenanlage vor Schloßstraße 65 als Vorbereitung für den kommenden Bauabschnitt. Sämtliche Baumaßnahmen orientieren sich dabei an der geplanten Winterpause auf der Baustelle in der Schloßstraße. Diese reicht von KW 50 im Jahr 2024 bis KW 2 im Jahr 2025 und ist gedacht, um das Weihnachtsgeschäft von Handel und Gewerbe in der Schloßstraße nicht zu beeinträchtigen. Der Bauabschnitt 2.2 wird in 2024 so weit vorangetrieben, wie die Pflasterarbeiten vor der geplanten Pause abgeschlossen werden können.
Vor der Weihnachtspause sind zudem weitere Neupflanzungen von Bäumen in den bis dahin fertiggestellten Baumgruben geplant. Genaue Termine für die Pflanzungen werden derzeit abgestimmt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden gebeten, die Absperrungen im Abschnitt 2.2 zu beachten.
Aus gegebenem Anlass ändert die Stadt die Verkehrsregelung im fertig gestellten Bereich der Schloßstraße ab dem Emilienbrunnen. Demnach wird der Bereich ab Höhe Hausnummer 20 fortan temporär als Fußgängerzone ausgewiesen. Für den Lieferverkehr besteht freie Zufahrt montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 10 Uhr. Die Zufahrt zur privaten Tiefgarage bleibt für Anlieger frei, für den Individualverkehr ist die Einfahrt nicht erlaubt. Die Stadt weist auf Kontrollen durch das Ordnungsamt zur Einhaltung der neuen Regelungen hin.
Damit reagiert die Stadt auf die zunehmende Missachtung der aktuell geltenden Regelungen, wonach die Einfahrt in diesen Bereich der Schloßstraße für den Individualverkehr aus Platzgründen untersagt ist. Die Breite der baulichen Verkehrsführung lässt keinen Zweirichtungsverkehr zu, Wendemöglichkeiten sind nicht vorhanden. Infolge der Nichtbeachtung der Regelungen kam es wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen in diesem Abschnitt der Schloßstraße sowie zur Beschädigung des neu eingebauten Mobiliars.
Die Fußgängerzone regelt im Vergleich zur bisherigen Beschilderung sowohl eine Einfahrtsbeschränkung als auch ein Parkverbot. Es macht die Situation eindeutig und sorgt dafür, dass die Beschilderung übersichtlich gehalten werden kann. Durch die Vorgabe der Schrittgeschwindigkeit wird zudem die Aufenthaltsqualität der Passanten erhöht.
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Wir freuen uns trotz der aktuell schwierigen Bedinungen über die Neueröffnungen von "Marcos" und "Kochshop" auf der Schloßstraße und wünschen den Teams einen guten Start!