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Folgen des Herrenberg-Urteils - Unterrichtsgebühren der Städtischen Max-Bruch-Musikschule ab 1. Januar 2025

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In der Städtischen Max-Bruch-Musikschule wird es in Kürze ausschließlich Lehrkräfte in festen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen geben.

Es ist die Folge eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 (Herrenberg-Urteil). Diese Umstellung zieht höhere Kosten für den Betrieb der Musikschule nach sich. Um die Mehrkosten bewältigen zu können, hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung von Dienstag, dem 1. Oktober 2024, verschiedene Maßnahmen beschlossen.

Eine Maßnahme ist die Erhöhung der Unterrichtsgebühren. Ab Mittwoch, dem 1. Januar 2025 werden die Unterrichtsgebühren um 15% erhöht. Zusätzlich gibt es für erwachsene Schülerinnen und Schüler ab 25 Jahren einen „Erwachsenenzuschlag“. Auf der Homepage der Musikschule wird die neue Gebührentabelle veröffentlicht: www.musikschule-gl.de.
Die Musikschule wendet sich postalisch an alle Nutzerinnen und Nutzer, um sie über die Neuerungen zu informieren. Aufgrund der Gebührenhöhung ist ein Sonderkündigungsrecht zum 1. Januar 2025 eingeräumt. Wenn dies nicht wahrgenommen wird, erfolgt automatisch der Gebühren-Einzug am Mittwoch, den 15. Januar.

Die letzte Entgelterhöhung war im Jahr 2008. Agnes Pohl-Gratkowski, Leiterin der Musikschule, bekräftigt: „Wir wissen, dass es viele Familien bzw. Schülerinnen und Schüler hart trifft und verweisen daher auf die möglichen Unterstützungen des Hauses“. Möglich ist z.B. die finanzielle Unterstützung des Fördervereins in besonders schwierigen Fällen, die mögliche Geschwisterermäßigung oder auch die Möglichkeit, statt der Gebührenerhöhung einen Wechsel zu verkürzter Unterrichtszeit wahrnehmen zu können. „Wir wünschen uns sehr, dass diese Maßnahme nachvollzogen wird und auf Verständnis stößt. Gleichzeitig freuen für uns für die Lehrkräfte, dass sie nun feste, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erhalten“, so Pohl-Gratkowski weiter.