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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern – auch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sind dafür verantwortlich

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern – auch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sind dafür verantwortlichBild vergrößernBild von freepik

Das durchwachsene Wetter der letzten Wochen hat Bäume und Sträucher zum Sprießen gebracht. Einige Pflanzen ragen weit in Straßen und Gehwegen hinein. Dies verengt die Gehwege und behindert den Straßenverkehr.

Dabei sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken verpflichtet Bäume und Sträucher so zu unterhalten und zurückzuschneiden, dass eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ausgeschlossen ist. Die Stadt kontrolliert regelmäßig und fordert bei Verstößen zur Beseitigung auf. Wird dies ignoriert, kann die Stadt auf Kosten der Verursacher zurückschneiden und ein Bußgeld verhängen.

Über Geh- und Radwegen muss die durchgehende lichte Höhe 2,50 m betragen, über der Fahrbahn 4,50 m. Eine Rückschneidepflicht besteht auch bei verdeckten Verkehrsschildern, Ampeln und Straßenleuchten. Daher sollten alle Anlieger ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt im Interesse der Verkehrssicherheit nachkommen.

Die Stadtverwaltung dankt für Verständnis und Hilfe. Für nähere Auskünfte stehen die städtischen Fachleute zur Verfügung: Tel. 0170/4863832.