Für die Wahlperiode von 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 sucht die Stadt Bergisch Gladbach Interessierte für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin und zum ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Köln für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und -richter. Sie sind ebenfalls unabhängig und frei von Weisungen. Bei der Abstimmung unter den Richterinnen und Richtern haben sie das gleiche Stimmrecht wie die diese.
Wer kann ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlicher Richter werden?
Interessierte müssen deutsch sein, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren bzw. seinen Wohnsitz in Bergisch Gladbach haben.
Berufliche Gründe können gegen die Berufung zum ehrenamtlichen Richteramt sprechen:
So können Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Zu den persönlichen Ausschlussgründen gehören
• die fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
• Vermögensverfall
• Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten
Wie und wo bewerben?
Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur Berufung zur ehrenamtlichen Richterin bzw. zum ehrenamtlichen Richter erfüllen, können sich ab sofort bis zum Mittwoch, den 10. Juli 2024 bewerben, und zwar schriftlich unter folgender Anschrift: Stadt Bergisch Gladbach, Fachbereich 5, Rechtsangelegenheiten, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach, per Mail unter: i.zimmermann@stadt-gl.de oder per Fax unter 02202 / 14 70 25 30.
Ansprechpartnerin ist Ingrid Zimmermann, die auch nähere Fragen zu Eignung und Verfahren beantwortet, bzw. die Bewerbungsbögen zusendet; Tel. 02202 / 14 25 30.
Das Bewerbungsformular wie auch die Rechtsgrundlagen können auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden.
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist wird eine Aufstellung der Bewerbungen an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt. Von dort wird eine Vorschlagsliste an das Sozialgericht erstellt, wo die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt. Danach erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine Benachrichtigung über das Wahlergebnis.