Am Mittwoch, den 14. Februar hat das NRW-Verkehrsministerium bekannt gegeben, dass der Planfeststellungsbeschluss für bauliche Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn am 31. Januar 2024 erlassen wurde. Damit werden Vorfeldflächen genehmigt sowie Frachthallen und Verwaltungsgebäude genehmigungsfähig. Mit einer Pressemitteilung teilt das Ministerium außerdem mit, dass Nebenbestimmungen auferlegt wurden, um durch diese Baumaßnahmen keinen Anstieg der Flugbewegungen über die genehmigten Kapazitäten hinaus zuzulassen. Betriebliche Regelungen zum Tag- und Nachtflugverkehr oder Fragen des Kapazitätsausbaus zur Verkehrssteigerung seien nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gewesen.
Der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn, in der auch die Stadt Bergisch Gladbach als betroffene Anliegerkommune vertreten ist, war der am 15. Februar nunmehr veröffentlichte Planfeststellungsbeschluss und die beschriebenen Nebenbestimmungen bisher nicht bekannt. Es gab immer die Befürchtung, dass die Belastungen der Anwohnenden durch die beantragten Baumaßnahmen weiter steigen, und es wurde gehofft, dass auch die Vorbelastungen durch den Flughafen, die bislang nie ein Planfeststellungsverfahren mit Untersuchung der Umwelt- und Lärmauswirkungen durchlaufen mussten, in die Betrachtung einbezogen würden. Dies ist – soweit ersichtlich - jedoch leider nicht geschehen; es wird vom Status quo ausgegangen.
„Uns bleibt es jetzt, die Nebenbestimmungen kritisch zu lesen und zu beobachten, wie sich der Ausbau des Flughafens tatsächlich in Bezug auf die Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner entwickelt“, so Bürgermeister Frank Stein in einer ersten Reaktion auf die Pressemitteilung des Ministeriums. „Im Weiteren wird die Fluglärmkommission mit den Anrainerkommunen den weiteren Umgang des Flughafens und des Ministeriums in Bezug auf das Auslaufen der Nachtfluggenehmigung im Jahre 2030 nochmals verstärkt im Blick halten. Der Fokus aller Beteiligten muss insbesondere auf einer transparenten und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Verfahren hinsichtlich der 2030 auslaufenden Nachtflugregelung für den Flughafen Köln/Bonn gerichtet sein“.
Die Fluglärmkommission hatte das Ministerium im Einklang mit einem Beschluss des Rates der Stadt Bergisch Gladbach bereits vor einiger Zeit aufgefordert, dass vor einer eventuell geplanten Verlängerung der Nachtflugregelung des Flughafens Köln/Bonn über 2030 hinaus eine wirksame Bürgerbeteiligung organisiert wird. Es wurde zudem angeregt, dass Fluglärmkommission und Verkehrsministerium ein gemeinsames Gremium bilden, das mit Blick auf die Zeit nach 2030 verbindliche Vorschläge für einen fairen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und den gesundheitlichen Ansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner ausarbeitet.
Die Empfehlung der Kommission geht mithin dahin, eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen, die über das gesetzlich vorgeschriebene förmliche Verfahren hinausgeht. Diese Ziele werden die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in der Kommission auch weiterhin verfolgen, wobei allerdings nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Fluglärmkommission nur eine beratende Funktion hat und ihre Vorschläge ausschließlich empfehlenden Charakter besitzen.
Link zur Pressemitteilung des Ministeriums: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/planfeststellungsbeschluss-fuer-bauliche-erweiterungen-am-flughafen-koeln-bonn-erlassen-1707920847
Link zum Planfeststellungsbeschluss:
https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/luftverkehr/flugbetrieb-sicherheit-und-planung