Der Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT hat weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit der Stadtverwaltung. Auch der Zahlungsverkehr war teilweise beeinträchtigt, z.B. für Wohngeldempfänger und -empfängerinnen. Die Auszahlung des Wohngeldes zum 2. Januar 2024 ist nun jedoch garantiert.
Ein wesentlicher Fokus des Leistungserhalts und -wiederaufbaus liegt im Bereich der Sozialleistungen. So kann die Zahlung des Wohngelds ab Januar wieder garantiert werden. Zuletzt waren lediglich Zahlungen an Haushalte, die sich im laufenden Bezug befanden, sichergestellt. Die seit Donnerstag, den 26. Oktober neu eingegebenen Anträge bzw. Änderungen (z.B. bezüglich Einkommensveränderungen oder Personenzahl) konnten jedoch noch nicht verarbeitet werden – dies betraf 198 Haushalte.
Die Zahlungen und Änderungsmitteilungen für diese Haushalte werden nun rückwirkend ausgezahlt bzw. berücksichtigt. Somit sind alle Wohngeld-Zahlungen ab Januar wieder sichergestellt.
Die Auswirkungen des Cyber-Angriffs auf der SIT für Bürgerinnen und Bürger sind auf der städtischen Homepage unter https://www.bergischgladbach.de/cyber-angriff-auf-die-sit.aspx zusammengefasst.