Von dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) sind viele Dienststellen der Stadtverwaltung betroffen, so auch die Ordnungsbehörde. Selbstverständlich kommt sie ihren Pflichtaufgaben nach wie vor nach.
Im Zusammenhang mit dem Hackerangriff musste jedoch auch die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkflächen im Stadtgebiet nun neu und analog aufgebaut werden. Ab dieser Woche werden bei Parkverstößen nicht mehr, wie bisher üblich, Ausdrucke auf Thermopapier an die Scheibenwischer gesteckt. Die Ordnungswidrigkeit wird auf einem Belegzettel notiert und in einem wasserdichten Tütchen an das Fahrzeug geheftet. Das Tütchen ist mit einem auffälligen Halteverbotszeichen gekennzeichnet.
Der Versand einer zweiten Zahlungsaufforderung per Post ist jedoch nicht möglich.
Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass bereits die Feststellung des Parkverstoßes durch das Anheften der Zahlungsaufforderung einen Verwaltungsakt darstellt, auf den reagiert werden muss. Sofern der Aufforderung zur Zahlung nicht nachgekommen wird, droht nach wie vor ein Bußgeld. Eine Abfrage der Halterdaten über das Kraftfahrbundesamt ist trotz des Hackerangriffs weiterhin möglich und wird über das Kennzeichen nachgehalten.
„Wir empfehlen hier insbesondere die Nutzung des sogenannten Handyparkens über eine App auf dem Handy. Eine Liste mit den Anbietenden findet man auf den Parkscheinautomaten. Hierüber ist eine minutengenaue Abrechnung durch ein- und ausloggen via App möglich und die fällige Parkgebühr wird direkt von dem hinterlegten Konto abgebucht“, so der Leiter des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Thore Eggert, gleichzeitig auch Kämmer der Stadt Bergisch Gladbach.
Bei Fragen der Verkehrsteilnehmenden durch das ungewöhnliche Erscheinungsbild der „Knöllchen“ steht die Ordnungsbehörde unter den Telefonnummern 02202 – 14 -2383, -2397, oder -2392 telefonisch zur Verfügung.