Laurentiusstraße
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 29. August, eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Das Thema rund um die Neugestaltung der Laurentiusstraße hat in den vergangenen Jahren im Ausschuss für viel Diskussionsbedarf gesorgt. „Ich freue mich, dass wir nun zu einem sehr guten Ergebnis gekommen sind“, begrüßt Bürgermeister Frank Stein den Beschluss.
Die Laurentiusstraße soll nach der Neugestaltung zum Verweilen einladen.
Entwurfsplanung der Laurentiusstraße
Die Laurentiusstraße ist auch aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Fußgängerzone ein besonders wichtiger Bereich im Stadtzentrum. Durch die Neugestaltung werden zukünftig nun auch zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende von einer Verbreiterung des Gehwegs und Radschutzstreifen in Gegenrichtung der Einbahnstraße profitieren. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, die Nahmobilität zu stärken und die Attraktivität der Laurentiusstraße für alle weiter zu erhöhen. Die Fahrbahn erhält zudem eine neue Asphaltdecke, von der sowohl der Kfz-Verkehr sowie der Radverkehr profitieren.
Im Rahmen der Baumaßnahmen wird auch der Gehweg stadtauswärts deutlich verbreitert. Dadurch haben Zu Fuß Gehende und auch Mobilitätseingeschränkte in Zukunft ausreichend Platz und müssen sich nicht an den Rand drängen lassen. Die gewonnene Fläche kann neben breiten Gehwegen auch für Grünflächen mit Bepflanzung genutzt werden, für die Außengastronomie oder für Sitzgelegenheiten zum Ruhen. Neue und zusätzliche Bäume erhöhen die Aufenthaltsqualität und stärken das Stadtklima, das ist insbesondere im Sommer zunehmend wichtig.
Bürgermeister Frank Stein zur Entwurfsplanung
Bürgermeister Frank Stein betont: „Die Neugestaltung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und zukunftsfähigen Innenstadt und unterstützt die beschlossenen Ziele des Mobilitätskonzepts.“ Die Sanierungsmaßnahmen auf der Laurentiusstraße sind für 2024 geplant. Mit der Fertigstellung ist ein großes Straßenfest geplant. „Hierzu laden wir bereits heute alle Bürgerinnen und Bürger ein, um sich ein eigenes Bild von der ‚neuen‘ Laurentiusstraße zu machen“, so Stein abschließen.
Ragnar Migenda, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Klimaschutz.
„Von der neuen Aufenthaltsqualität werden deshalb nicht nur die Anwohnenden, sondern auch der Einzelhandel profitieren. Insgesamt erfährt der Innenstadtbereich durch die Umgestaltungsmaßnahmen eine sehr hohe Aufwertung“, freut sich Ragnar Migenda, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Klimaschutz.
Die berechneten Baukosten der Planung belaufen sich auf rund eine Millionen Euro. Ein Antrag zur Förderung der Querungsstellen und dem barrierefreien Ausbau wurde bei der Bezirksregierung bereits eingereicht und wird derzeit geprüft. Da die Maßnahme unter das kommunale Abgabegesetz fällt, werden KAG-Beitrage mit Abschluss der Baumaßnahme erhoben. Hierzu stellt Ragnar Migenda im AMV klar: „Eine Förderung der KAG-Beiträge durch das Land wird angestrebt mit dem Ziel Eigentümerinnen und Eigentümer möglichst kostenfrei zu stellen.“ Bereits im Juni hatte die Stadtverwaltung ein Schreiben an alle Grundstücksbesitzende versendet, um alle Beteiligten möglichst frühzeitig und transparent einzubinden.
Die Laurentiusstraße soll nach der Neugestaltung zum Verweilen einladen.
Bisherige Meilensteine
(c) Stadt Bergisch Gladbach. Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation
Der Ausschuss für strategische Stadtentwicklung und Mobilität (jetzt "Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen") der Stadt Bergisch Gladbach hat am 14. September 2021 beschlossen die Laurentiusstraße zur Fahrradstraße umzugestalten, sobald die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dies zulässt (Drucksachnr.: 0424/2021). Mit Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung am 22. November 2021 steht nun die Umgestaltung zur Fahrradstraße bevor. Auf Grundlage einer Empfehlung des Gutachterbüros AB Stadtverkehr erfolgt der Umbau zu einer fahrradfreundlichen Straße zweistufig:
Bereits im Frühjahr 2022 wurde mit der schrittweisen Umgestaltung begonnen. Mittels eines Schutzstreifens wurde die Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet und ermöglicht es nun dem Radverkehr von Nordosten in die Innenstadt einzufahren. Im zweiten und finalen Schritt ist nun die Umgestaltung zur Fahrradstraße vorgesehen.
Die Laurentiusstraße ist Teil des Fahrradvorrangroutennetzes, das im Rahmen des Mobilitätskonzepts der Stadt erarbeitet wurde. Durch ihre besondere Lage unmittelbar im Innenstadtbereich stellt dieser Abschnitt einen hohen Handlungsbedarf im gesamtstädtischen Radwegenetz dar. Noch zu Beginn des Jahres gab es in der Laurentiusstraße keine Infrastruktur für Fahrradfahrende. Die Einrichtung einer Fahrradstraße dient somit der Lückenschließung, die ein hohes Radverkehrsaufkommen bequem und sicher abwickeln kann.
In der zweiten Stufe erfolgt die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Laurentiusstraße. Als Grundlage dient neben den technischen Regelwerken auch der stadtinterne Leitfaden für Fahrradstraßen, in dem insbesondere die Gestaltung von Fahrradstraßen erläutert wird. Dieser lässt Spielräume zu, sodass die Ausgestaltung auf den jeweiligen Straßenzug individuell angepasst werden kann und gleichzeitig ein einheitliches Bild einer Fahrradstraße erzeugt.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umgestaltung wurde am 16. August 2022 von rund 60 interessierten Bürgerinnen und Bürger besucht. Weitere 28 Anregungen wurden hierzu digital bzw. postalisch in der Zeit vom 17. August bis 31. August 2022 eingereicht. Auch verspätet eingereichte Anregungen aus der Bürgerschaft wurden aufgenommen. Wie angekündigt, wurde auch eine Fachkommission mit Vertreter:innen der Polizei, Verkehrsbehörde, Verkehrsplanung und Verkehrsflächen durchgeführt und im Nachgang mit der Feuerwehr abgestimmt, um eine geeignete Verkehrsführung zu erarbeiten.
Die Öffnung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr in der Laurentiusstraße ist seit dem Frühjahr 2022 abgeschlossen.
Die ersten Ideen zur Umgestaltung wurden im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 16.08.2022 in der VHS vorgestellt. Die Veranstaltung gab hiermit Anliegenden und interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Ihre Ideen und Anregungen mit einzubringen und zu diskutieren. Grundlage hierzu war ein Ideenentwurf der Stadt sein.
Sollte eine Teilnahme an der Beteiligung nicht möglich gewesen sein, wurden bis zum 31.08.2022 auch schriftlich eingereichte Anregungen und Ideen aufgenommen.
Präsentation zur Öffentlichkeitsbeteiligung
- Ideententwurf Lageplan 01
- Ideententwurf Lageplan 02
- Ideententwurf Lageplan 03
- Ideententwurf Lageplan 04
- Ideententwurf Lageplan 05
Abbildung: Systemische Darstellung Indirekte Sackgasse und Wegebeziehungen
Die Varianten im Überblick:
1. "Anlieger frei"
Aufgrund der nur bedingt möglichen Kontrolle bei einer Ausweisung „Anlieger frei“ kann das Durchfahren der Laurentiusstraße nicht zuverlässig unterbunden werden. Die Durchgangsverkehre können somit nicht verhindert werden, sodass diese Variante als nicht zielführend gilt.
2. Einbahnstraße
Bei einer Einbahnstraßenregelung entlang des gesamten Straßenzuges würden die Durchgangsverkehre in der Laurentiusstraße bestehen bleiben und durch die Einbahnstraßenregelung zudem beschleunigt. Grundsätzlich würden die Verkehre reduziert werden, jedoch betrifft dies insbesondere die Anliegerverkehre. Die Variante wird als nicht zielführend betrachten.
3. Indirekte Sackgasse
Bei der Variante einer Indirekten Sackgasse wird eine „Barriere“ geschaffen, die die Kfz-Durchgangsverkehr verhindert. Diese „Barriere“ soll als visuelle Barriere und durch Beschilderung, unmittelbar hinter der Einmündung Buchmühlenstraße, umgesetzt werden, sodass Rettungsdienste und Radfahrende diese weiterhin passieren können. Die Kfz-Verkehre, aus Stadtmitte kommend, werden in die Buchmühlenstraße abgeleitet. Diese Variante reduziert die Durchgangsverkehre deutlich und erhöht somit das Nutzungspotenzial der Fahrradstraße sowie die Verkehrssicherheit. Gleichzeitig können Ordnungsverstöße kontrolliert werden, Rettungswege aufrecht erhalten bleiben und Grundstücke an den umliegenden Straßen über die Verbindung „Am Broich“ - Laurentiusstraße erreicht werden.
Im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) am 22. November 2022 wurde nun beschlossen, die Variante der "indirekten Sackgasse" mit einem Verkehrsversuch zu erproben.
Am Dienstag, den 14. Februar 2023, wurde durch den Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) beschlossen, den Verkehrsversuch mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Bürgermeister Frank Stein hatte die Verwaltung hierum gebeten, da u.a. die zum Teil sehr emotional geführte öffentliche Diskussion Gefahr lief, dem unverändert wichtigen Ziel der Verbesserung der Mobilität, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, in Bergisch Gladbach zu schaden
Der Verkehrsversuch wurde im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen, vom 14. Februar 2023, durch einen Beschluss zur vorzeitigen Beendigung abgebrochen. Bürgermeister Frank Stein hatte hierum gebeten, da u.a. die zum Teil sehr emotional geführte öffentliche Diskussion Gefahr lief, dem unverändert wichtigen Ziel der Verbesserung der Mobilität, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, in Bergisch Gladbach zu schaden.
Der Beschluss sieht vor, die alte Verkehrsregelung wiederherzustellen (Einstimmig). Zudem wurde dem Änderungsantrag der FDP durch SPD, Grüne und FDP mehrheitlich zugestimmt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, alternative Varianten zur Umgestaltung der Laurentiusstraße zu erarbeiten, so dass sie zeitnah fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestaltet und saniert werden kann (Phase 1).
Die Varianten sollen so konzipiert werden, dass sie eine weiterführende, gefahrfreie Umgestaltung zur Fahrradstraße mit geringem Aufwand offenhalten und ermöglichen können (Phase 2). Die Verwaltung legt die Gestaltungsoptionen einem interfraktionellen Arbeitskreis zur Beratung vor (1 Vertreter je Fraktion) mit der Zielsetzung, nacheinander für beide Phasen eine politische Mehrheit zu finden. Die favorisierte Entwurfsvariante soll vor Beschlussfassung der Bürgerschaft offengelegt werden.