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Jugendamtselternbeirat

Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem Team dient dem Wohl der Kinder. Wie diese „Erziehungspartnerschaft“ erfolgreich umgesetzt werden kann wird im KiBiz ( Kin-derbildungsgesetz) in §9, §9a beschrieben:

  • Zu Beginn eines Kindergartenjahres soll ein Elternbeirat gewählt werden
  • Aus diesem Kreis der gewählten Elternvertreter wird der Jugendamtselternbeirat (JAEB) gewählt
  • Ein Vertreter jeden Jugendamtselternbeirates bilden den LEB (Landeselternbeirat)