Hochwasserschutz
Die Festsetzungskarten der Überschwemmungsgebiete für die Gewässer Strunde, Frankenforstbach, Saaler Mühlenbach und Mutzbach liegen vor
Die Festsetzungskarten der Überschwemmungsgebiete für die Gewässer Strunde, Frankenforstbach, Saaler Mühlenbach und Mutzbach sind jetzt amtlich: Nachdem die Entwürfe im Sommer öffentlich zur Einsicht- und Stellungnahme auslagen, hat die Bezirksregierung Köln die Gebiete nun festgelegt. Ausgewiesen sind die Geländeabschnitte, die nach den Berechnungen der Behörde bei einem 100jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt werden würden.
Die Karten wurden unter Beteiligung der Stadt Bergisch Gladbach und des Strundeverbandes durch die Bezirksregierung Köln erstellt.
Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hat konkrete rechtliche Konsequenzen; es soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nicht zusätzlich eingeschränkt, überbaut oder überplant werden. So ist es z.B. verboten, hier Baugebiete auszuweisen, bauliche Anlagen zu errichten bzw. zu erweitern oder Ackerland in Grünland umzuwandeln. Ausnahmen sind möglich, müssen aber von der Unteren Umweltschutzbehörde wasserrechtlich genehmigt werden.
Was ist der Sinn dieser Karten?
Die Ereignisse vom 20. Juni 2013 haben gezeigt, dass Hochwasser nicht gänzlich beherrschbar und das Schadenspotenzial insbesondere entlang der dicht besiedelten Gewässertrassen enorm ist. Daher können sich die Bürger anhand der Gefahrenkarten über das Ausmaß möglicher Überschwemmungen informieren, um selbst wirksame Maßnahmen zum Eigenschutz zu planen und umzusetzen. Denn so groß auch die Anstrengungen von Bund, Länder und Gemeinden zum Hochwasserschutz sind: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darüber im Klaren sein, dass im Falle eines Falles die öffentliche Hand im Regelfall nicht für Überflutungsschäden an privatem Eigentum haftet.
Die gesetzlichen Grundlagen
Bereits 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. In Deutschland wurden die Regelungen im Jahre 2010 in das Wasserhaushaltsgesetz übernommen und sind damit auch auf nationaler Ebene rechtsverbindlich. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Beteiligter zu erfassen und abzustimmen. Hochwasserbedingte Risiken sollen so verringert bzw. bewältigt werden. Herr des Verfahrens ist das Land Nordrhein-Westfalen, für Bergisch Gladbach ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
Weitere Informationen:
Bundes- und landesgesetzliche Regelungen
Drei Schritte zum landeseinheitlichen Hochwasser-Risikomanagement
Bis Ende 2011 wurden bereits alle Gewässer im Bundesland bewertet zur Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko. Maßstab sind die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Kulturgüter, Umwelt und Wirtschaft.
In einer ersten Stufe wurde eine Gewässerliste durch Abfrage von Daten bei Kreisen, Kommunen und Verbänden erstellt. Dazu wurden unter anderem signifikante Risiken für die Umwelt herangezogen, z.B. dort, wo Anlagen mit Umweltgefährdungspotenzial (für Berg. Gladbach z.B. Fa. Metsä Board Zanders GmbH) betroffen sein könnten. Ferner wurden Risiken für Siedlungs- und Industriegebiete anhand des potenziell auftretenden Schadens (Anhaltswert für die Abgrenzung 500.000 €) abgeschätzt.
Im Ergebnis sind im Regierungsbezirk Köln 116 Gewässer mit insgesamt 1.500 km Länge als Risikogewässer ermittelt worden. Auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach gehören zu diesen Risikogewässern: der Frankenforstbach, der Saaler Mühlenbach, die Strunde und der Mutzbach.
Welche Informationen geben die Hochwasserkarten?
Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben konkrete Auskunft über Hochwassergefahren und Risiken für Hochwässer, die
- sehr häufig (hohe Wahrscheinlichkeit, alle 10 oder 20 Jahre),
- mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (statistisch alle 100 Jahre) und
- eher selten (geringe Wahrscheinlichkeit, Extremereignis) auftreten.
Mit den Hochwassergefahrenkarten stehen Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung zur Verfügung. Die Karten liefern fundierte Hinweise für die Bauleitplanung, für Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz sowie für Bürgerinnen und Bürger, die für ihr Eigentum Schutzmaßnahmen planen. Sie bilden den Ist-Zustand im Zeitpunkt der Veröffentlichung ab. Künftige Vorkehrungen zum Hochwasserschutz, wie z.B. in Bergisch Gladbach entlang der Strunde geplant, sind noch nicht berücksichtigt. Daher werden die Karten alle sechs Jahre fortgeschrieben.
Die Hochwasserrisikokarten bauen auf den Gefahrenkarten auf und zeigen zusätzlich die durch Hochwasser bedrohten Nutzungen. Sie enthalten als Information, welche Schutzgüter – menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturgüter und wirtschaftliche Tätigkeiten – in den Gebieten jeweils bei einem Hochwasser geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit betroffen wären. Die Karten liefern fundierte Hinweise für die Bauleitplanung, für Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz sowie für Bürgerinnen und Bürger, die für ihr Eigentum Schutzmaßnahmen planen.
Der nächste Schritt: Risiko-Managementpläne
Die Hochwasserrisikokarten bilden wiederum die Grundlage für ein wirksames Risikomanagement. Dazu erarbeitet die Bezirksregierung in Zusammenarbeit aller zuständigen Körperschaften und Verbände die sog. Hochwasserrisikomanagementpläne. Anhand der bestehenden Defizite werden Ziele und zu deren Erreichung geeignete Maßnahmen benannt. Für die geplanten Maßnahmen wird eine Rangfolge festgelegt. Sie richtet sich zum Beispiel danach, wie dringend Maßnahmen sind und mit welchem Aufwand umsetzbar. Für jede Maßnahme werden klare Zuständigkeiten und Umsetzungszeiträume benannt.
An die Rechtswirksamkeit der genannten Pläne werden sich auch in Bergisch Gladbach weitere Prüfungen für einen wirksamen Hochwasserschutz anschließen, der dazu dienen soll, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu optimieren. Völlig beherrschen wird man auch in Zukunft Starkregen und Überschwemmungsgefahren nicht, wie die Ereignisse des 20. Juni 2013 gezeigt haben.