Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Häufige gestellte Fragen zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Nahversorgungszentrum


Warum gestalten wir die Altenberger-Dom-Straße um?

Die Altenberger-Dom-Straße ist eine wichtige Verbindung und wird täglich von vielen Fußgänger:innen, Radfahrer:innen, Kraftfahrzeugen und Bussen genutzt. Die aktuelle Aufteilung des Straßenraums ist heute rechtlich nicht mehr zulässig. Außerdem gibt es Konflikte zwischen Fuß-/Radverkehr, Schlaglöcher in Gehwegen und Fahrbahn und es fehlt der Sicherheitsbereich zwischen Parkplätzen und Radschutzstreifen. Durch den Umbau bietet die Straße mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Gleichzeitig werden die Fahrbahn und die Seitenbereiche saniert und optisch deutlich aufgewertet. Das hat der Ausschuss für Mobilität und Stadtentwicklung mit der Vorlage 0596/2021 beschlossen.

Liegt der Fokus der Umgestaltung auf dem Radverkehr?

Der Fokus der Umgestaltung liegt auf einer Verbesserung der Nahmobilität für den Ortskern sowie einer Attraktivierung des Erscheinungsbildes. Da die bisherigen Anlagen für den Fuß-/Radverkehr mangelhaft bzw. nicht regelwerkskonform sind, muss hier dringend nachgebessert werden. Die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrende sind baulich bzw. rechtlich veraltet und nicht auf das aktuelle Radverkehrsaufkommen oder die höheren Geschwindigkeiten von E-Bikes ausgelegt. Sie bergen mehr Gefahren, als dass sie schützen.  Außerdem soll der Straßenraum barrierefrei umgebaut werden. Das heißt konkret: z.B. Bordsteine sollen abgesenkt oder Bushaltestellen umgebaut werden.

Warum wird nicht einfach nur die Fahrbahn saniert und alles kann so bleiben, wie es ist?

Der Radverkehr wird aktuell auf der Fahrbahn in einem markierten Bereich geführt (sog. Schutzstreifen). Die Anforderungen der Regelwerke haben sich inzwischen geändert: So muss ein Radschutzstreifen mindestens 1,50 Meter breit sein (im Bestand ist er ca. 90 cm breit) und zusätzlich über einen 0,50 Meter breiten Sicherheits-Trennstreifen zu parkenden Autos verfügen. Der Platz reicht aber nicht aus. Dadurch können Parkplätze auf beiden Straßenseiten nicht bleiben.

Warum muss sich die Stadtverwaltung an die Richtlinien und Regelwerke halten?

Zum Beispiel geben die "Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen" und "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" Vorgaben für eine verkehrssichere Planung. Sie werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) veröffentlicht und sind verwaltungsgerichtlich anerkannte Vorgaben an die Verkehrsplanung. Hält sich die Stadtverwaltung nicht an diese Richtlinien, würde sie sich juristisch angreifbar machen.

Warum baut man keinen gemeinsamen Geh- und Radweg? Dann hätte man Platz für Parkplätze.

Rad- und Fußverkehr brauchen ihren eigenen Platz. Auf gemeinsam genutzten Flächen gibt es ein hohes Konfliktpotential: Fußgänger:innen werden vom Radverkehr verdrängt oder gefährdet, weil der Radverkehr viel schneller unterwegs ist und z.B. von seh- und höreingeschränkten Personen nicht wahrgenommen werden können. Radfahrende kommen auf gemeinsamen Wegen nicht gut voran und an Ein- und Ausfahrten stellen kreuzende Autos eine zusätzliche Gefahr dar. Daher ist besonders in Bereichen mit vielen Fußgänger:innen und Geschäften eine getrennte Führung sinnvoll und schafft eine fairere Verteilung der Verkehrsfläche.

Wie sollen die wegfallenden Stellplätze kompensiert werden?

Die aktuelle Planung sieht den Erhalt von einigen Parkplätzen an der Straße vor. Außerdem verfügen die Geschäfte über Stellplätze für ihre Kundschaft. Im Umkreis gibt es zudem weitere Parkplätze, z.B. der Parkplatz „Am Schild“, der große Kapazitäten bietet. Außerdem hat sich die Stadt bemüht weitere Parkflächen im Umkreis zu schaffen, jedoch ist das aufgrund der privaten Grundstückssituation nicht möglich. Eine Parkraumuntersuchung hat aber belegt, dass es in Schildgen genug freie Parkplätze gibt. 

Warum braucht man eine Anlage für den Radverkehr? Kann der nicht einfach abseits der Hauptstraße geführt werden?

Eine Hauptverkehrsstraße ist ein wichtiges Ziel für den Radverkehr, z.B. um zu den Geschäften, kulturellen Einrichtungen oder um zum Umsteigepunkt des ÖPNV zu gelangen. Radwege abseits der Hauptstraße sind in diesem Fall keine zeitgemäße, komfortable Lösung.

Kann man nicht nur auf einer Straßenseite einen Radweg bauen?

Radwege in beide Fahrtrichtungen (Zweirichtungsradwege) sind innerorts laut den Regelwerken weder zeitgemäß noch sicher. Besonders an Einmündungen und Zufahrten stellen Zweirichtungsradwege innerorts eine besondere Gefahrenlage dar, da Autofahrende nicht mit Radverkehr aus beiden Richtungen rechnen.

Was kostet der Umbau?

Aktuell liegen die geschätzten Kosten bei ca. 2,2 Mio. Euro (Stand 2020). Die Stadt strebt an, einen großen Teil der Kosten mit Förderungen zu finanzieren.

Wann ist der Umbau zeitlich vorgesehen?

Der Umbau ist aktuell für 2027 vorgesehen.