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Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach
Informationen zum Elektrogesetz

Welche Bedeutung hat das Elektrogesetz für Sie als Verbraucher ?

Seit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe von Geräten aus Haushalten oder vergleichbaren gewerblich genutzten Geräten an unseren Sammelstellen ist immer kostenfrei.

Sie sind als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen oder, soweit vorhanden, bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt: Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.

Umweltschutz und Ressourcenschonung

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

  • Durch Wiederverwendung von Altgeräten
    Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten an Second-Hand-Händler,die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter Geräte spezialisiert haben oder nutzen Sie Online-Auktionshäuser.
  • Durch Verwertung von Altgeräten
    Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Bei einer vierköpfigen Familie sind das 16 kg jährlich. Zum Vergleich hier die Durchschnittsgewichte einiger Geräte: Kleingeräte wie Toaster oder Kaffeemaschinen wiegen durchschnittlich etwa 1,2 kg, schwerere Notebooks ungefähr 4 kg, Staubsauger knapp 9 kg, Monitore und PCs jeweils etwa 15 kg und Haushaltsgroßgeräte bis ca. 90 kg. In einem Haushalt mit typischer Geräteausstattung kommt ein stattliches Gewicht von über 370 kg zusammen.

Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden. Die Geräte werden in verschiedene Fraktionen – wie Metalle, Glas, Kunststoffe u. a. getrennt und in den jeweiligen Rohstoffkreislauf zurückgeführt. Entsprechend weniger Ressourcen werden für die Herstellung von Primärstoffen in Anspruch genommen.

Beispielsweise gewinnt man aus 14 Tonnen Elektroaltgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1000 Tonnen Gestein bearbeitet werden. Das Recycling entlastet also die Umwelt.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!

Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung:

  • Leuchtstoffröhren
    Sie benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.

    90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
  • Elektro-Kleingeräte
    Elektro-Kleingeräte sind so genannte „mülltonnengängige“ Geräte, da ihre Größe kein Hindernis für die Entsorgung in haushaltüblichen Mülltonnen darstellt. Aufgrund ihrer Umweltrelevanz und ihres Gefährdungspotenzials ist es aber zwingend geboten, auch diese Geräte getrennt zu erfassen und zu behandeln. Beispielsweise ist in alten Toastern immer noch krebserregendes Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter enthalten.

    Ein wesentliches Kernstück des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist die Vorschrift, diese und weitere gefährliche Substanzen im Behandlungsprozess getrennt zu halten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Allein, dass Geräte mit schadstoffhaltigen Batterien gesondert erfasst werden, entlastet schon den Restabfall von unkontrolliert freigesetzten Schwermetallen.
  • IT-Geräte und Unterhaltungselektronik
    Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, so z.B. Metalle und hochwertige Kunststoffe, wobei halogenhaltige Flammschutzmittel und schwermetallhaltige Zusatzstoffe in Kunststoffen spezifische Behandlungsverfahren erfordern.

    Ein Beispiel für einen Gerätetyp mit besonderen Anforderungen an die Entsorgung ist das Notebook. Die quecksilberhaltige Beleuchtung des Displays, der Akku und diverse kleine Batterien, sowie die Leiterplatten sind im Behandlungsprozess getrennt zu halten. Nur durch eine separate Erfassung der Altgeräte können die enthaltenen Edelmetalle verwertet werden.

Neue Kennzeichnung von Elektrogeräten

Ab sofort werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf sondern bei unseren Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmensystemen der Vertreiber abzugeben ist. Auch die Überlassung an Schrotthändler oder an nicht städtische Haussammlungen ist nicht mehr zulässig!